■ NRW-FRAUENQUOTE: Verfassungswidrig
Münster (dpa) — Die Quotenregelung im nordrhein-westfälischen Frauenförderungsgesetz ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erneut als verfassungswidrig bezeichnet worden. Nach dem 12. OVG-Senat entschieden nun auch die Richter des 6. Senats in zwei Eilverfahren, daß die Bevorzugung von Frauen bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis oder bei Beförderungen sowohl gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz als auch gegen das Recht jedes Deutschen auf gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt verstößt. Dennoch: das Frauenförderungsgesetz ist in NRW nach wie vor in Kraft. (Az.: 6 B 713 und 809/92)
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