NPD: Schlappe für die NPD
Gericht erteilt der rechtsextremen Partei eine Abfuhr: Sie darf als "verfassungswidrig" bezeichnet werden
Die NPD hat eine juristische Schlappe erlitten: Innensenator Ehrhart Körting (SPD) darf die rechtsextreme Partei auch weiterhin als "verfassungswidrig" bezeichnen. Das Oberverwaltungsgericht wies eine entsprechende Klage der rechtsextremen Partei gegen den Innensenator zurück.
In seiner Funktion als Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) hatte Körting (SPD) im vergangenen Jahr in mehreren Zeitungs- und Radiointerviews die rechtsextreme Partei als verfassungswidrig bezeichnet. Körting wollte auf der IMK über Möglichkeiten diskutieren, der NPD und anderen rechtsextremen Organisationen die Finanzquellen zu streichen. Die NPD hatte daraufhin gegen den Berliner Innensenator auf Unterlassung geklagt. Körting habe gegen das Parteienprivileg verstoßen. Solange die NPD nicht verboten sei, dürfe Körting als Innensenator sie auch nicht als "verfassungswidrig" bezeichnen, argumentierte die NPD. Nach ihrer Ansicht sei diese Beurteilung nur dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.
In erster Instanz lehnte das Verwaltungsgericht wegen Formfehlern die Klage der NPD ab. Sie hatte Körting als Privatperson verklagt, nicht in seiner Funktion als Innensenator. Am Dienstag wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) die NPD-Beschwerde auch aus inhaltlichen Gründen ab. Körtings Äußerung habe sich nicht "als strafbare Handlung oder auch nur als Verletzung des Parteienprivilegs" erwiesen, heißt es in der Begründung des OVG. Die Äußerungen seien als "bloße Werturteile" einzustufen. Gerade die Überlegungen Körtings, ein neuerliches Verbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten, beweise doch, "dass er das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts respektiert". Die Kosten für das Gerichtsverfahren muss die NPD übernehmen.
Körting macht sich schon seit langem für einen erneuten Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD stark. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Staat den Einfluss seiner Verfassungsschutzleute in der Partei nicht offen legen wollte. Körting hat keinerlei Bedenken, alle V-Leute in der NPD aus dem Verkehr zu ziehen.
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