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NPD klagt gegen MietklauselAntifaschismus ungültig

Die NPD darf in staatlichen Gebäuden ihren Rassismus verbreiten. Die Berliner Bezirke, die das verbieten wollten, sind vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.

Bleibt erlaubt: Protest gegen den NPD-Bundesparteitag in Reinickendorf am 4. April 2009 Bild: Reuters

BERLIN taz | Die NPD hat auf ganzer Linie gewonnen: Wenn sie einen Parteitag in dem Räumen eines Bezirks abhält, dürfen ihr rassistische, antisemitische und undemokratische Äußerungen nicht vom Bezirk verboten werden. Das urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag in erster Instanz.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, ist die "antifaschistische Mietklausel", die die Mobile Beratungsstelle gegen Rassismus ausgearbeitet hatte, gescheitert. Die Klausel wird nach einem Beschluss des Rates der Bezirksbürgermeister von Anfang des Jahres flächendeckend in Berlin eingesetzt.

Parteien haben durch ihre Stellung im Grundgesetz einen privilegierten Status. Daraus ergibt sich: Solange eine Partei nicht vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, darf sie vom Staat nicht benachteiligt werden. Um dieses Verbot zu umgehen, stellen die Bezirke inzwischen zusätzliche Bedingungen: Man dürfe sich in den Räumen weder rassistisch noch antidemokratisch oder antisemitisch äußern.

Formal müssen alle Parteien diese Klauseln unterschreiben, tatsächlich geht es allein darum, die NPD und ähnliche Gruppierungen aus den Räumen rauszuhalten. Die Klauseln wurden der NPD auch vorgelegt, als sie einen Saal im Rathaus Reinickendorf für ihren Bundesparteitag im April 2009 mietete. Die Partei klagte, am Freitag kam es zur Verhandlung vor Gericht und zur Entscheidung.

Die Richter urteilten: Wegen des Gebotes der Gleichbehandlung der Parteien habe die NPD einen Rechtsanspruch darauf, Räume des Bezirks zu benutzen. Dieser Rechtsanspruch dürfe von der Behörde nicht durch zusätzliche Bedingungen eingeschränkt oder ausgehöhlt werden. Schon aus diesem Grund sei die Klausel also unzulässig.

Aber auch inhaltlich wies das Gericht die Klausel zurück. "Das Parteienprivileg reicht sehr weit, die Grenze sind die Strafgesetze", sagte die Vorsitzende Richterin Erna Xalter. Äußerungen könnten nur dann untersagt werden, wenn sie auch strafbar sind. Das rechtfertige aber noch nicht, den Saal zu räumen, denn nicht jede Straftat eines NPD-Mitgliedes könne der Partei zugerechnet werden.

Xalter zog einen Vergleich: "Wenn sich beim Fasching zwei auf die Nase schlagen, dann wird nicht die Veranstaltung untersagt." Das Fazit des Gerichts: Der Bezirk Reinickendorf habe mit seinen inhaltlichen Vorgaben das Parteienprivileg des Grundgesetzes missachtet. Die selbsternannten Verfassungsschützer haben also selbst die Verfassung gebrochen.

Es gibt trotzdem einen Weg, die NPD draußen zu halten: Ein Bezirk könnte seine Räume auch an gar keine Partei mehr geben - auch so würden alle gleich behandelt. Doch dann müssten auch die großen Parteien Veranstaltungsräume bezahlen, anstatt kostenlos die staatlichen Räume zu bekommen. Das Geld wollen die Parteien aber lieber sparen, und so wird es wohl weiter bei formalen Tricksereien bleiben.

So schlägt etwa Bianca Klose von der Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus im taz-Interview vor (siehe unten), die antifaschistischen Klauseln im Mietvertrag zu verankern, anstatt sie dem Überlassungsbescheid für die Räume beizufügen. Für die Klage dagegen wäre nicht das Verwaltungsgericht zuständig, sondern ein normales Zivilgericht - und bis auch dort die Klauseln für rechtswidrig erklärt werden, vergingen wieder ein paar Jahre.

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9 Kommentare

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  • FS
    Für SOSO

    Wenn du die NPD mit der DKP und der Partei Die Linke gleichsetzt, kann ich nur sagen, dass du selbst mehr als geistig arm dran bist.

  • F
    Fritz

    Es gibt auch noch den einstweiligen Rechtsschutz. Nicht zu verachten. Der Rechtsstaat ist fix.

  • M
    Mike

    Liebe taz-Redaktion,

     

    um sich selbst auf Recherche begeben zu können, wäre es sehr sinnvoll im Rahmen der Berichterstattung über Gerichtsurteile auf die jeweiligen Aktenzeichen der Entscheidung hinzuweisen.

     

    Vielen Dank!

  • TS
    Thomas Sch.

    Ich bin mit einer dunkelhäutigen Ausländerin verheiratet und finde rassistische Meinungsäußerungen meistens geprägt von erheblicher Dummheit, überheblichem Rassendünkel und arroganter Besserwisserei. Aber wenn ich nur deshalb jemanden seine Meinungäußerung verbieten oder gleich einknasten wollte, wäre ich nicht besser, als irgendein wirrer Mistdiktator und von denen gibt es schon mehr als genug. Irgendwo habe ich mal gelesen oder gehört: Ich finde Ihre Meinung falsch und gefährlich, aber ich werd dafür kämpfen, daß Sie sie vertreten dürfen. Und war es nicht Geoerge Orwell der gesagt hat, daß das Recht der freien Meinung darin besteht, das sagen zu dürfen, was keiner hören will ?

  • D
    Demokrat

    Dazu drängen sich 3 Schlussfolgerungen auf:

     

    - Die Parteien - auch die demokratischen - haben eher zu viel als zu wenig Geld. Insofern kein Problem, ihnen allen die zusätzliche Steuergeld-Subventionierung in Form kostenloser Tagungsstätten zu streichen.

     

    - Richter und -innen aller Instanzen sollten von Zeit zu Zeit einem Test auf Verfassungstreue und auf fachliche Qualifikation unterzogen werden.

     

    - DAS BRAUNE GESOCKS GEHÖRT ENDLICH VERBOTEN!

  • S
    soso

    Solange "Parteien" wie NPD (meiner Meinung nach auch DKP oder umlackierte SED) nicht verboten werden und als zum Grundgesetz konform gelten, muss man auch mit all den Folgen leben. Heulen hilft da nicht.

    Ich würde sie auch nicht verbieten wollen. Irgendwo müssen die geistig armen sich ja zusammentun. Hier können sie es für jeden sichtbar machen. Außerdem hat man so immer jemanden pber den man laut Lachen kann.

    Die NPD Mitglieder haben zusätzlich auch häufig lustige

    Kostüme an. Wie Kinderfasching. Richter haben es so nach rechtsextremen Straftaten auch wesentlich leichter ein Urteil zu fällen. Da weiß man schon beim "Einmarsch" in den Gerichtssaal bescheid. LOL

  • D
    damuero

    "rassistische, antisemitische und undemokratische Äußerungen" Warum wird diese Partei dann nicht verboten? Mir ist die Begründung entfallen.

  • L
    LiberalDemokrat

    Der Autor im Speziellen und seine Gesinnungsgefolgschaft im Allgemeinen...

     

    Was seid ihr nur für elendige Schein-Demokraten?

     

    Vor 2 Tagen wurde Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit

    begangen. Die Revolution unter Robespierre endete im Kampf gegen "den Feind" am Ende in der Diktatur der Jakobiner.

     

     

    Wer NPD, DVU, PRO-Bewegungen mit zweifelhaften Tricks meint, den Boden entziehen zu können im "Kampf gegen rechts" aber ungleich die Verherrlicher, Relativisten, Schönredner des DDR-Regimes, Verfassungsbrecher (Ramelow Thr) sowie jene Gewaltbereiten und Militanten im Kampf gegen "Faschisten" großzügiger behandelt...

     

    der zeigt doch nur, dass die Demokratie nur für eigene Ansichten und Ziele okay ist und notfalls mit undemokratischen Mitteln gegen den "Feind" zu verteidigen ist.

     

    Damit stellt man die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage, die darauf aufbaut, dass man durch Diskussion miteinander statt Parolen übereinander zur Meinungsbildung kommt.

     

    Womit wirksam gegen extremistisches Gedankengut gearbeitet werden kann und die Probleme einem Teil deren Wähler und Unterstützer auch gelöst werden kann, folglich deren Abkehr bewirkt wird.

     

    "Die Richter urteilten: Wegen des Gebotes der Gleichbehandlung der Parteien habe die NPD einen Rechtsanspruch darauf, Räume des Bezirks zu benutzen."

  • S
    Sylvi

    Lieber Herr Heiser,

     

    mal abgesehen von einigen weiteren Fehlern in Ihrem Artikel: Die von Ihnen erwähnte "Mobile Beratungsstelle gegen Rassismus" heißt tatsächlich "Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus". Im Interview wird dann sogar das "Mobilne Beratungsteam gegen Rechts" daraus. Wenigstens die Namen sollten in einem Text stimmen.