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NPD-Verfahren erst im Oktober

KARLSRUHE/BERLIN afp ■ Erst nach der Bundestagswahl wird sich das Bundesverfassungsgericht wieder mit dem NPD-Verbotsverfahren beschäftigen. Für den 8. Oktober beraumten die Karlsruher Richter gestern einen Erörterungstermin über die V-Mann-Problematik an. Das BVerfG will sich nach der Pannenserie mit dem Verfassungsschutz eine „gesicherte Tatsachengrundlage“ zur Beurteilung der Tätigkeit von V-Leuten in der rechtsextremen Partei schaffen. Vertreter der Antragsteller begrüßten die Karlsruher Entscheidung. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten vor mehr als einem Jahr ein NPD-Verbot beantragt. Anfang des Jahres wurde dann bekannt, dass sich die Anträge teilweise auf Aussagen von V-Männern stützen.

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