NPD-Verbot für Brandenburgs Polizisten: Beamtenbriefing gegen rechts

Brandenburg will an Polizisten, Lehrer und andere Beamte Merkzettel verschicken, um diese an ihren Eid auf die Verfassung zu erinnern - und dass das Engagement für die NPD verboten ist.

Pflicht für angehende PolizistInnen: Der öffentliche Eid auf die Verfassung, hier in Mühlheim am Main. Bild: dpa

BERLIN taz Brandenburg erteilt seinen Landesbeamten Nachhilfe in Sachen Extremismus. Alle 33.000 Beamte würden in Kürze mit einem Merkzettel daran erinnert, dass sie sich aktiv für den Rechtsstaat und gegen Extremismus engagieren müssten, sagte Wolfgang Brandt, der Sprecher des Innenministeriums. "Zum Beispiel sind die Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen oder die Teilnahme an ihren Demonstrationen nicht mit der Dienstpflicht vereinbar." Die Beamten, etwa Lehrer oder Polizisten, müssten den Empfang des Papiers quittieren.

Die Initiative ist auf Rechtsextremismus gemünzt: In Brandenburg finden am 28. September Kommunalwahlen statt, die Parteien fürchten ein Erstarken der NPD. Dabei ist der Erinnerungszettel die abgespeckte Version eines Vorschlags der SPD. Sie hatte im Januar einen Demokratie-Check für Kandidaten für Kommunalwahlen gefordert, später hatte die Koalition aus SPD und CDU den Vorschlag aus rechtlichen Gründen kassiert.

Die aktuelle Idee muss man deshalb vor allem als politisches Symbol verstehen. Denn die geplante Verwaltungsvorschrift wiederholt lediglich etwas ausführlicher den Diensteid, den sowieso alle Landesbeamten leisten müssen. Er lautet: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen." Auch das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist in Brandenburgs Beamtengesetz bereits geregelt.

Im Merkblatt-Entwurf heißt es: Politische Betätigung außerhalb des Dienstes sei Beamten nicht verboten, aber durch die Verfassungstreuepflicht eingeschränkt. Ein Engagement für die NPD, ob es nun um das Ausüben von Parteiämtern oder das Verteilen von Flugblättern geht, könne disziplinarrechtliche Folgen haben, sagte Brandt. Denkbar seien Abmahnungen, das Aussetzen von Beförderungen oder "im Extremfall die Entfernung aus dem Amt". Auch wenn es sich bei der NPD um keine verbotene Partei handle, "besteht Einvernehmen darüber, dass sie die Grundordnung des Rechtsstaats bekämpft".

Was die Landesregierung verschweigt: Durch ihren Plan wird sich nichts ändern. Ein Lehrer, der bei NPD-Aufmärschen ausländerfeindliche Parolen brüllt, müsste sich sowieso auf ein ernstes Gespräch mit seinem Dienstherrn einstellen - Merkzettel hin oder her.

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