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Archiv-Artikel

NPD-Spitzel verklagt NRW

Im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens enttarnter V-Mann klagt in Düsseldorf auf 60.000 Euro Schadenersatz

DÜSSELDORF dpa ■ Vor dem Landgericht Düsseldorf wird heute die Klage eines ehemaligen NPD-Spitzenfunktionärs gegen das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt. Der Mann war als V-Mann enttarnt worden und verlangt deswegen fast 60.000 Euro Schadenersatz sowie die Entschädigung für künftigen Verdienstausfall. Ex-V-Mann Wolfgang Frenz begründet seinen Anspruch damit, dass der NRW-VS die Geheimhaltungsvorschriften verletzte, als er ihn beim Bundesamt für Verfassungsschutz als V-Mann identifizierte. Diese Indiskretion habe dazu geführt, dass sein Name im Zusammenhang mit dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren im Januar 2002 an die Öffentlichkeit gelangte. Seitdem habe er als Heilpraktiker viele Patienten verloren.