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NPD-Mann bleibt vorerst Richter

Bochum/Hamm (dpa) — Ein Funktionär der rechtsextremen NPD aus Bochum darf zunächst weiter als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht der Revierstadt tätig sein. Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts in Hamm wies in einem Eilentscheid einen Antrag des Düsseldorfer Arbeitsministeriums zurück, den NPD-Funktionär von seinem Amt zu entbinden. Die Entscheidung im Hauptverfahren wird in etwa vier bis acht Wochen erwartet. (Az: 8 AR 26/92) Das Gericht wies darauf hin, daß eine bloße Parteizugehörigkeit nicht zu dem im Arbeitsgerichtsgesetz vorgegebenen Katalog von Gründen für eine Amtsenthebung zähle. Der Richtereid auf die Verfassung könne so lange nicht angezweifelt werden, wie die Partei nicht als verfassungswidrig eingestuft sei.

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