NPD-Kundgebung in Berlin: Nazis dürfen in Mitte demonstrieren
Nachdem die NPD ihre antiisraelische Veranstaltung auf Mitwochabend verschoben hat, rufen die Parteien des Abgeordnetenhauses zur Gegendemonstration auf.
Die Parteien im Abgeordnetenhaus haben zur Demonstration gegen eine Mahnwache der NPD am heutigen Mittwoch aufgerufen. Die rechtsextremistische Partei will, einen Tag später als geplant, unter dem Motto "Nein zum israelischen Holocaust im Gazastreifen" eine Veranstaltung in der Friedrichstraße in Mitte abhalten. Der Polizeipräsident hatte die ursprünglich für Dienstag, dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, angemeldete Demonstration verboten. Das Verwaltungsgericht, vor dem die NPD dagegen vorging, bestätigte das Verbot.
"Die Bürgerinnen und Bürger Berlins lassen es nicht zu, dass einige unverbesserliche Ewiggestrige unsere Demokratie diskreditieren und das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus verächtlich machen", heißt es in dem Aufruf zur Gegendemonstration, auf den sich CDU, FDP, Grüne, Linkspartei und SPD verständigten. Indem der Begriff des Holocaust mit der israelischen Kriegsführung in Gaza verbunden wird, versuche die NPD den Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden Europas zu relativieren, so die Parteien im Abgeordnetenhaus. Ob die Veranstaltung der NPD dabei direkt am Gedenktag oder einen Tag später stattfinde, sei dabei unerheblich. Die Gegendemonstration soll um 18 Uhr an der Friedrichstraße Ecke Behrenstraße beginnen.
Kritik gab es auch vom Bündnis "Stoppt den Krieg in Gaza", das am 17. Januar eine Demonstration in Berlin organisiert hatte. Das Bündnis zeigte sich empört darüber, dass die NPD beabsichtige, die Opfer des Krieges im Gazastreifen für ihre "menschenverachtende Propaganda" zu benutzen. Laut einer Sprecherin der Polizei ist im Gegensatz zur ersten Demonstration jetzt kein Verbot geplant. Damit findet zum ersten Mal seit über zwei Jahren wieder eine Demonstration der Rechtsextremisten in der Mitte Berlins statt.
Der Polizeipräsident hatte das Verbot der ersten Veranstaltung im Kern damit begründet, dass die NPD versuche, die Schuld des Hitler-Regimes am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs zu leugnen und den Massenmord an den Juden zu relativieren. Das Berliner Verwaltungsgericht, vor dem die NPD Beschwerde gegen das Verbot eingelegt hatte, deutete das Verbot daraufhin in eine Auflage um, die dazu führe, dass die Versammlung nicht am 27. Januar 2009 stattfinden dürfe. Sonst sei ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung zu befürchten.
Währenddessen startet die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA) eine Kampagne für ein Verbot der NPD. Ein Verbot könne den Rechtsextremismus zwar nicht beseitigen, ihn aber nachhaltig schwächen, so die Argumentation der Vereinigung. Bei einer ähnlichen Kampagne im Jahr 2007 seien 175.445 Unterschriften zusammengekommen. Bis zum 8. Mai 2010 will der Verband nun Gründe für ein NPD-Verbot in Form von Unterstützerschreiben und -aktionen sammeln und dokumentieren. SVENJA BERGT
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