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NDR streicht Wahlsendung

Wieder ein Eklat um ein DVU-Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts. Nach einer Eilentscheidung des Gerichts, mit der der Norddeutsche Rundfunk verpflichtet wurde, den DVU-Kandidaten Rudolf Reimers an einer Fernsehsendung mit den Spitzenkandidaten teilnehmen zu lassen, sagten gestern abend Gisela Wild (FDP), Henning Voscherau (SPD und Krista Sager (GAL) ihre Teilnahme an der Sendung ab. Der NDR wollte das das für gestern abend geplante „Kreuzfeuer - die Hamburger Spitzenkandidaten“ daraufhin vom Programm absetzen. Eine endgültige Entscheidung war bei taz-Redaktionsschluß noch nicht gefallen.

NDR-Intendant Jobst Plog bezeichnete das Urteil als eine „weitere erstaunliche Entscheidung“ des Oberverwaltungsgerichts. Es bedeute einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Dasselbe Gericht hatte den NDR schon dazu verpflichtet drei statt, wie für die anderen nicht im Parlament vertretenen Parteien vorgesehenen, zwei DVU-Werbespots auszustrahlen. In der Urteilsbegründung argumentierten die Richter, daß die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien nur 62 Prozent der Wahlberechtigten vertreten. Der NDR sei dem Anspruch des Staatsvertrags nicht nachgekommen, allen angetretenen Parteien angemessene Sendezeiten zur Verfügung zu stellen und werde dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht gerecht.

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