■ MediaBazaar: N-tv klagt bereits
Berlin (AP) – Gegen den Ausschluß von Fernsehkameras aus dem Prozeß gegen den früheren DDR-Partei- und Staatschef Egon Krenz und weitere ehemalige Politbüromitglieder hat der Nachrichtensender n-tv Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Einen Antrag auf Zulassung von Fernsehberichterstattung aus dem Berliner Landgerichtssaal hatte der Vorsitzende Richter Joseph Hoch zuvor abgelehnt. Er bezog sich dabei auf den Paragraphen 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes, der grundsätzlich keine Kameras und Mikrofone in laufenden Gerichtsverfahren zuläßt.
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