: Muttersprache zählt
Die Deputation der Schulbehörde hat gestern zwei neue Richtlinien beschlossen, die es Migrantenkindern ermöglichen, ihre muttersprachlichen Kompetenzen in ihren Notendurchschnitt einzubringen. Danach können ab dem Schuljahr 2003/2004 zugewanderte Kinder, die ab der 5. Klasse neu in eine Hamburger Schule kommen, ihre muttersprachlichen Kenntnisse in einer Prüfung nachweisen. Deren Note kann dann die der regulären ersten oder zweiten Fremdsprache ersetzen. Ähnliches gilt für die Leistungen im muttersprachlichen Unterricht: Diese werden künftig als reguläre Noten – nach den Kritierien der ersten Fremdsprache – gewertet und beispielsweise bei Versetzungsentscheidungen berücksichtigt. Bisher tauchen sie im Zeugnis nur unter „Bemerkungen“ auf.
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