: Mutter verwarnt
Eine 32jährige Frau, die ihren fünf Monate alten Sohn in der Badewanne ertrinken ließ, hat das Hamburger Amtsgericht gestern mit Strafvorbehalt verwarnt. Bleibt die Mutter drei Jahre lang straffrei, muß sie die auf 3600 Mark festgesetzte Geldstrafe nicht zahlen. Die wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Frau hatte im Oktober 1997 ihren Sohn für einige Minuten in der Badewanne unbeaufsichtigt gelassen. Als die Mutter ins Bad kam, lag ihr Sohn bäuchlings im Wannenwasser. Der Säugling war ertrunken. „Es war Wahnsinn“, erklärte die Frau gestern, „es waren nur sieben Zentimeter Wasser in der Wanne“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen