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Mutter verwarnt

Eine 32jährige Frau, die ihren fünf Monate alten Sohn in der Badewanne ertrinken ließ, hat das Hamburger Amtsgericht gestern mit Strafvorbehalt verwarnt. Bleibt die Mutter drei Jahre lang straffrei, muß sie die auf 3600 Mark festgesetzte Geldstrafe nicht zahlen. Die wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Frau hatte im Oktober 1997 ihren Sohn für einige Minuten in der Badewanne unbeaufsichtigt gelassen. Als die Mutter ins Bad kam, lag ihr Sohn bäuchlings im Wannenwasser. Der Säugling war ertrunken. „Es war Wahnsinn“, erklärte die Frau gestern, „es waren nur sieben Zentimeter Wasser in der Wanne“.

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