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Musterprozeß um RU 486

■ Der Oberste US-Gerichtshof soll über Einfuhr entscheiden

New York (AFP) — Die junge Amerikanerin, die kürzlich versucht hatte, die in den USA verbotene Abtreibungspille RU 486 ins Land einzuführen, hat jetzt vor dem Obersten Gerichtshof Klage eingereicht. Dies teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Die Aktion war von der „Bewegung für das Recht auf Abtreibung“ inszeniert worden, die die US-Behörden darauf hingewiesen hatte, daß sie eine Packung Abtreibungspillen in ihrem Gepäck mitführt.

In einer ersten Gerichtsentscheidung hatte es am Dienstag geheißen, die 29jährige Frau, die in der siebten Woche schwanger ist, habe dennoch das Recht, die Abtreibungspille zu benutzen. Ein US- Berufungsgericht hatte die Rückgabe der Tabletten an eine junge Frau aber umgehend untersagt. Obwohl die Abtreibung in den USA prinzipiell erlaubt ist, verbietet die Kontrollbehörde FDA die Benutzung der RU 486, die vom französischen Hersteller Roussel-Uclaf in einigen europäischen Ländern vertrieben wird.

Anhänger der „Bewegung für das Recht auf Abtreibung“ erklärten, die Entscheidung des Supreme Court müsse schnell erfolgen, weil die Schwangere die Pille noch vor Samstag nehmen müsse. In der Regel erlaubt die FDA die Einfuhr von Medikamenten, die in den USA nicht zugelassen sind, wenn es sich dabei um kleine Mengen zum persönlichen Gebrauch handelt. Bei Medikamenten gegen Aids oder Krebs wird oft auf diese Weise verfahren.