: Muß Hamburg neu wählen?
Das Hamburgische Verfassungsgericht will sich Ende April mit einem Wahlprüfungsverfahren befassen, das von dem Hamburger CDU-Kritiker Markus Wegner angestrengt worden war. Das Gericht setzte die mündliche Verhandlung vom 27. bis zum 30. April an. Dabei geht es um eine Beschwerde von fünf CDU-Mitgliedern gegen die Kandidatenaufstellungsverfahren der Union bei der Bürgerschaftswahl im Juni 1991.
Ein ähnliches Verfahren gegen die Bundestagswahl im Dezember 1990, bei dem es auch um die nach Meinung der CDU-Rebellen undemokratischen Kandidatenauswahlverfahren bei der Hamburger Union geht, läuft vor dem Bundesverfassungsgericht. Experten schließen nicht völlig aus, daß die Verfahren zu Wahlwiederholungen führen könnten. dpa
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