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Mun-Sekte abgeblockt

Die zur Mun-Sekte gehörende Studentenorganisation CARP darf nicht an den Wahlen des Studentenparlaments der FU teilnehmen. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht, das eine Klage der CARP auf Zulassung ihrer Liste abwies. Nach Angaben des FU-AStA wurde die Entscheidung des Gerichts damit begründet, daß die Hochschulgruppen der CARP der uneingeschränkten Weisung der CARP-Bundeszentrale unterliegen, in ihrer Meinungsbildung nicht frei seien und somit nicht als eigenständige studentische Gruppen angesehen werden können. (AZVG7A34.88)

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