■ Münchner Urteil: Stadtratswahl ungültig
München (dpa) - Die Münchner Stadtratswahl von 1990 ist vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärt worden. Die Richter entschieden gestern in München, daß die CSU-nahe „Junge Liste“ zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen worden war. Der städtische Wahlausschuß hatte die „Junge Liste“ als „CSU- Tarnliste“ und somit als unzulässigen zweiten Wahlvorschlag der CSU abgelehnt. Die Stadt München kündigte nach der Entscheidung einen Weg durch alle Instanzen, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht an.
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