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■ München/KesselNoch ein Prozeß

München (dpa) – Der „Münchner Kessel“ hat ein erneutes juristisches Nachspiel. Vor dem Oberlandesgericht beginnt heute der Berufungsprozeß um die stundenlange Einkesselung von Demonstranten beim Wirtschaftsgipfel. Das Landgericht München I hatte 114 Kundgebungsteilnehmern im Februar 1994 ein Schmerzensgeld von je 150 Mark – insgesamt 17.100 Mark – zugesprochen. Dagegen war der Freistaat Bayern in Berufung gegangen.

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