: Müllgebühren falsch berechnet?
■ Hausbesitzer schalten Gericht gegen Müllgebühren ein
Wogegen BürgerInnenzorn machtlos war, sollen jetzt Gerichte helfen: Gegen die stetige Gebührenerhöhung bei Müll und Abwasser. Einen Normenkontrollantrag reichte der Bremer Haus-und-Grund-Verein gestern beim Oberverwaltungsgericht ein. Per Musterverfahren will der Verband die Berechnungsgrundlage der aktuellen Müllgebühren prüfen lassen. „In einem zweiten Verfahren, im nächsten Jahr, auch die Abwassergebühren“, kündigten Haus-und-Grund-Chef Bernd Richter und Rechtsanwalt Axel Adamietz an.
Mit dem jetzt angestrengten Verfahren sollen „wechselnde und damit fragwürdige Abschreibungsverfahren, selbstherrliche Stammverzinsung durch den Senat und finanzielle Fehlplanungen, deren Folgen auf die Bürger abgewälzt werden“, auf den Prüfstand kommen. All dies seien Gründe für die Gebührenerhöhung gewesen – verstoße aber gegen das Gesetz, denn: „Gebühren sind lediglich Lei-stungsentgelte und dürfen nur die tatsächlichen Kosten decken“, so Adamietz. „Die Stadt darf durch Gebühren nicht verdienen“, doch das Gegenteil sei möglicherweise der Fall.
Die Liste der Verdachtsmomente, die der ehemalige FDP-Abgeordnete Adamietz dafür anführt, ist beträchtlich. Sie beginnt mit der Ausgründung der BEB als städtischem Eigenbetrieb. Die 1,25 Milliarden Mark, die Bremen in Form von materiellen Werten – angefangen vom Kanalnetz bis hin zum letzten Bürostuhl – als Stammkapital verzinst haben will, seien vom Finanzsenator willkürlich bemessen, und würden entsprechend willkürlich verzinst „zum Nutzen des Haushalts und zum Nachteil der Gebührenzahler.“
Ähnliches gelte bei der Abschreibung von Anlagen, Beispiel Müllverbrennungsanlage: Nach dem Bau der MVA wurde der Gebührenzahler mit der Abschreibung für Anschaffungskosten zuerst hoch belastet. Dann sei die Stadt zur Neuwertabschreibung übergegangen – „und schon wieder wird der Bürger mit der teuersten Form der Abschreibung belastet.“ Nicht nachvollziehbar und willkürlich sei das, schimpft der Haus-und-Grund-Verein. Fragwürdig sei auch die letzte Gebührenerhöhung, die mitten im Jahr stattfand – wo doch die Januarbescheide für das ganze Jahr 1996 ausgewiesen waren. Dabei würden nicht nur HauseigentümerInnen, sondern auch MieterInnen beeinträchtigt: „Schließlich werden Müll und Abwassergebühren auf Mieten umgelegt.“
Mit dem Ende des gerichtlichen Normenkontrollverfahrens sei nicht vor einem Jahr zu rechnen, hieß es gestern. Solange liegen rund 5.000 private Widersprüche von HausbesitzerInnen bei der BEB vorerst auf Eis. ede
Umverteilung gegen rechts
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