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Archiv-Artikel

FRISTLOSE KÜNDIGUNGEN WEGEN BAGATELLEN VOR GERICHT Müll-Mitnahme kein Kündigungsgrund

MANNHEIM/REUTLINGEN | Auch in zweiter Instanz ist die fristlose Kündigung eines Müllmanns, der in seiner Firma ein ausrangiertes Kinderbett mitgenommen hatte, für unwirksam erklärt worden. Das Landesarbeitsgericht Mannheim bestätigte damit das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 30. Juli 2009. Man könne dem Müllmann zwar einen „Pflichtverstoß“ unterstellen, doch dieser sei schon so lange für die Entsorgungsfirma tätig gewesen, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Mit einer weiteren fristlosen Kündigung wegen einer Bagatelle muss sich das Arbeitsgericht Reutlingen befassen: Ein 35 Jahre alter Mitarbeiter des Sportbekleidungsherstellers Erima (Pfullingen) wurde fristlos entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80 Cent in der Kantine benutzt hatte. Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Reutlingen bestätigte gestern einen Bericht der Südwest Presse, wonach ein Gütetermin gescheitert sei. Das Gericht werde nun voraussichtlich im Mai über den Fall verhandeln, sagte sie. (dpa)