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Müll-Begehren

■ Bayern dürfen abstimmen

München (dpa) - Die bayerische Bevölkerung kann über ein neues und umweltfreundlicheres Müllkonzept abstimmen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat gestern ein Volksbegehren über einen entsprechenden Gesetzentwurf einer Bürgeraktion - allerdings mit einigen wesentlichen Einschränkungen - für gesetzlich zulässig erklärt. Das bayerische Innenministerium hatte die Voraussetzungen für ein Volksbegehren trotz der erforderlichen Unterschriftenzahl von mehr als 25.000 nicht für gegeben erachtet und deshalb die Entscheidung der Verfassungsrichter beantragt.

(AZ: Vf123-IX-89).