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Motorbootbeschränkungen

Wie der Vekehrssenator gestern bekanntgab, müssen Berliner Wassersportler, die ein Boot mit Verbrennungsmotor betreiben, folgende festgelegten Fahrbeschränkungen beachten: An jedem 1. und 3. Sonnabend von 13-19 Uhr und dem jeweils folgenden Sonntag von 9-12 sowie von 13-18 Uhr ist es verboten, den Motor anzuwerfen. Ganzjährig besteht ein Nachtfahrverbot in der Zeit von 22-5 Uhr. Wie weiter mitgeteilt wird, umfaßt der Geltungsbereich dieser Beschränkungen die gesamte Havel mit ihren seenartigen Erweiterungen und die Kanäle. Zu den Fahrbeschränkungen kann die umweltfreundliche MotorbootsportlerIn beim Verkehrssenator (An der Urania 4-10, Berlin 30) per Rückumschlag und 1,40 DM Porto ein Merkblatt anfordern.

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