: Moskau bremst beim Bundestagswahlrecht
Moskau/Berlin. Die halbamtliche sowjetische Nachrichtenagentur 'Nowosti‘ hat die Auffassung vertreten, daß auch direkt gewählte Berliner Bundestagsabgeordnete künftig im Bonner Parlament nicht abstimmungsberechtigt sein könnten. Dies würde einen „offenen Bruch“ des Vier-Mächte -Abkommens bedeuten. Die Agentur bezog sich am Dienstag in einem Kommentar auf die Anlage II des Abkommens. Bisher hat die UdSSR gegen die Direktwahl keine offiziellen Einwände erhoben. Anlage II des Abkommens von 1971 enthält eine Mitteilung der Westmächte an die UdSSR, in der diese erklären, daß die Westsektoren auch weiterhin kein konstitutiver Teil der Bundesrepublik sind und weiterhin nicht von ihr regiert werden. Weiter heißt es, die Bestimmungen des Grundgesetzes und der Westberliner Verfassung, „die zu dem Vorstehenden in Widerspruch stehen, sind suspendiert worden und auch weiterhin nicht in Kraft“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen