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Moskau bremst beim Bundestagswahlrecht

Moskau/Berlin. Die halbamtliche sowjetische Nachrichtenagentur 'Nowosti‘ hat die Auffassung vertreten, daß auch direkt gewählte Berliner Bundestagsabgeordnete künftig im Bonner Parlament nicht abstimmungsberechtigt sein könnten. Dies würde einen „offenen Bruch“ des Vier-Mächte -Abkommens bedeuten. Die Agentur bezog sich am Dienstag in einem Kommentar auf die Anlage II des Abkommens. Bisher hat die UdSSR gegen die Direktwahl keine offiziellen Einwände erhoben. Anlage II des Abkommens von 1971 enthält eine Mitteilung der Westmächte an die UdSSR, in der diese erklären, daß die Westsektoren auch weiterhin kein konstitutiver Teil der Bundesrepublik sind und weiterhin nicht von ihr regiert werden. Weiter heißt es, die Bestimmungen des Grundgesetzes und der Westberliner Verfassung, „die zu dem Vorstehenden in Widerspruch stehen, sind suspendiert worden und auch weiterhin nicht in Kraft“.

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