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■ BGHMorgen Schütt-Urteil

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof gibt morgen das Ergebnis der Revisionsverhandlungen im Fall des ehemaligen Stasi- Generals Schütt und seines früheren Mitarbeiters Böttger bekannt. Die beiden waren wegen Beihilfe zum Landesverrat zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren bzw. vierzehn Monaten verurteilt worden. Gegen die Entscheidung hatten sowohl die Angeklagten als auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Der BGH muß in seiner Entscheidung erneut dazu Stellung nehmen, ob frühere hauptamtliche Stasi-Spionage überhaupt strafrechtlich verfolgt werden darf. Er hat dies bisher bejaht. Die Bundesanwaltschaft forderte in der gestrigen Verhandlung die Verurteilung nicht nur wegen Beihilfe, sondern wegen Täterschaft des Landesverrats. Schütts Verteidiger plädierten auf Freispruch.

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