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Mordserie der NSUDer brave Soldat Mundlos

Uwe Mundlos, Mitglied der NSU, fiel in seiner Zeit bei der Bundeswehr mehrfach als Neonazi auf. Befördert wurde er trotzdem.

Uwe Mundlos 1996 in Erfurt. Bild: dapd

BERLIN/HAMBURG taz | Knapp ein halbes Jahr war Uwe Mundlos bei der Bundeswehr, als die Polizei ihn festnahm. Mit zwei Freunden war er am 13. August 1994 in Chemnitz einer Polizeistreife aufgefallen. Die Beamten fanden bei ihm unter anderem vier Visitenkarten, auf denen Adolf Hitler abgebildet war.

Auch ein Bild von Rudolf Heß hatte Mundlos dabei, somit bestand der „Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit dem Todestag von Rudolph Heß“. Bis zum 15. August war Mundlos in Gewahrsam. Bei einer Durchsuchung der elterlichen Wohnung in Jena stellte die Polizei „Flugblätter der NPD sowie 15 Musikkassetten mit rechtsextremem Gedankengut“ sicher. Das geht aus Ermittlungsunterlagen hervor, die der taz vorliegen.

Dass der spätere NSU-Terrorist Uwe Mundlos während seiner Wehrdienstzeit rechtsextrem aufgefallen ist, war bislang nicht bekannt. Und dass die Bundesregierung erst jetzt zugab, dass deshalb der Militärische Abschirmdienst (MAD) Kontakt mit ihm hatte, sorgt seit Dienstag für Empörung.

Akte wieder aufgetaucht

Die Sicherheitsbehörden Sachsen-Anhalts haben nun doch eine Kopie der Akte des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) zur Vernehmung des NSU-Terroristen Uwe Mundlos in ihren Archiven entdeckt. Das Dokument sei zunächst nicht gefunden worden, da sie in der Rubrik „Texte und Tonträger von Skinhead-Gruppierungen“ abgelegt war, erklärte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) am Mittwoch in Magdeburg. (dapd)

Die Bundeswehr, bei der Mundlos damals diente, erfuhr von dessen Festnahme. Wenige Tage später wurde er von der 1. in die 6. Kompanie des Panzerbataillons 381 im thüringischen Bad Frankenhausen versetzt, wo er fortan als „Geschäftszimmersoldat“ Dienst schob. Ob die Versetzung im Zusammenhang mit seiner rechtsextremen Auffälligkeit steht, ist unklar.

Dienst zur vollen Zufriedenheit

Der neue Kompaniechef jedenfalls beantragte im September sieben Tage Disziplinararrest für Mundlos. Die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens hielt er aber nicht für notwendig. Denn „Mundlos erfüllt seinen Dienst bisher zur vollen Zufriedenheit und fiel bisher nicht negativ auf“. Er würde sich im „dienstlichen Bereich mit seiner Einstellung zurückhalten“ und sei „ein Einzelgänger“, der „nicht in der Lage“ sei, „andere mitzureißen“.

Beim „Abschlussgehör“ war Mundlos dann allerdings sehr szenetypisch. In der Niederschrift vom 12. September 1994 heißt es: „Soldat erklärt, er will nicht aussagen“. „Ich will – nicht –aussagen“, unterschrieb Mundlos. Am 28. September wird der Panzergrenadier Mundlos zum Gefreiten befördert. Am 31. März 1995 endet seine Wehrdienstzeit.

Drei Wochen vorher hatte er vom Bundeswehr-Geheimdienst Besuch bekommen. Anlass der MAD-Befragung war, dass Uwe Mundlos mit fünf weiteren Soldaten rechtsradikale Musik gehört hatte. Das Protokoll der Vernehmung, das jetzt wieder aufgetaucht ist, liegt der taz vor. Er sei „politisch unmotiviert“ und lehne körperliche Gewalt ab, behauptete Mundlos. Er wurde auch gefragt, „ob er sich vorstellen könne, ihm bekannt gewordene Termine für Anschläge auf Asylantenheime der Polizei oder den Verfassungsschutzbehörden zu melden“, so das Protokoll. Mundlos verneinte dies.

Mundlos vergessen

Der MAD verschickte im Juni 1995 ein Schreiben zu diesem Fall an die Verfassungsschutzämter in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie das Bundesamt. Selbst vergaß die Behörde Mundlos offenbar. Im September 2002 informierte der MAD das Thüringer Landeskriminalamt, dass dem Dienst keine Erkenntnisse zu Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe vorlägen. Das Verteidigungsministerium kann heute nicht sagen, ob die Akte zu diesem Zeitpunkt schon vernichtet worden ist.

Heute betont das Verteidigungsministerium, dem der MAD untersteht, dass nicht versucht worden sei, Mundlos als Informant „anzuwerben“. Allein schon wegen der „geringen Restdienstzeit“ sei das „zu keiner Zeit beabsichtigt“ gewesen.

Wenn das stimmt, wollte der MAD aber vielleicht schon mal vorfühlen, ob Mundlos als Quelle für einen anderen Dienst in Frage gekommen wäre. Der MAD versuchte auch in den Folgejahren mehrfach, rechtsextreme Wehrpflichtige auszufragen oder für die Mitarbeit zu gewinnen. Bei Tibor R. etwa hatten sie Erfolg. Es fanden Treffen statt – mit dem MAD sowie Mitarbeitern des Thüringer Verfassungsschutzes. Bei einem der Treffen, am 25. März 2001, gab Tibor R. an, „die drei ’Bombenbauer‘ persönlich“ zu kennen.

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6 Kommentare

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  • UG
    uma guma

    na prima,ehemalige kukluxklanmitglieder bei der badenwürtembergischen polizei.nazis bei der bw.

    werden befördert,ökonomen u.erben behalten ihre gewinne aus 100% ss-sklavenarbeit...ehemaliger arbeitgeberpräsident war bei der ss-reichtswirtschaft

    dem gauleiter für böhmen und mähren heydrich direkt unterstellt..ss-massakerüberlebende werden nicht

    entschädigt...

     

    die brd ein land der unbegrenzten möglichkeiten..

  • S
    Schweig

    Hätten die Autoren gedient wüßten sie, dass ein Beförderung zum Gefreiten null Bedeutung hat, außer ein paar Pfennige mehr Sold im Monat.

  • R
    Reservist

    Etwas reißerisch die Aufmachung. Ich war 1995 bis 1996 als Oberleutnant und stellvertretender Kompaniechef einer Grundausbildungskompanie im Nordosten der Republik eingesetzt. Die Beförderung vom Schützen zum Gefreiten konnte man seinerzeit ohne Vorliegen rechtlich belastbarer Gründe leider kaum verhindern. Dieser Beförderungsschritt war als Regelbeförderung ausgelegt. Zu Denken gäbe mir das ganze, wenn Mundlos während der aktiven Dienstzeit noch zum Obergefreiten befördert worden wäre, denn diese Beförderung konnte man verhindern.

    Als braver Soldat wäre er demnach während seiner Grundwehrdienstzeit zum Obergefreiten befördert worden.

  • R
    Rechtsruck

    Ich finde den Kerl und das Vorgehen der zuständigen Behörden skandalös.

    Erstaunlich, daß TAZ-Leser die Vorhautdebatte emsiger kommentieren als die Brutalität rechtsradikaler Mörder.

  • C
    Celsus

    Nachdem jemand als Neonazi auffällt, müsste er doch eigentlich aus der Ausbildung durch die Truppe entfernt werden. Was kann esdenn schlimmeres geben, als den Feidnen der Demokratie noch eine militärische Ausbildung zu geben. Aufzuklären ist allerdings dann immer noch, was die Bundeswehr heute für eine Rechtslage in dieser Hinsicht hat und ob diese dann entschlossen umgesetzt wird.

  • T
    T.V.

    Fällt nicht das Paradoxon auf, daß ein gerade Wehrdienstleistender davon spricht, körperliche Gewalt abzulehnen?

     

    Lernt man bei der Bundeswehr kuscheln?