■ JUSTIZ: Mordprozeß gegen Erich Mielke
Berlin. Dem Mord-Prozeß gegen Ex- Stasi-Chef Mielke steht nichts mehr im Wege: Das Kammergericht hat in letzter Instanz den Haftbefehl gegen den 84jährigen wegen der Tötung zweier Polizisten im Jahre 1931 bestätigt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Die Hauptverhandlung wird am 10. Februar beginnen. Nach dem Beschluß des Kammergerichts ist der Mordvorwurf gegen Mielke auch 60 Jahre nach der Tat nicht verjährt.
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