■ Zum Selbstmord von Abschiebehäftlingen: Morde ohne Täter?
Selbstmorde sind Morde ohne Tätersuche. Ihre Opfer lösen keine Fahndung aus und keine staatsanwaltlichen Ermittlungen. Keine noch so schlüssige Indizienkette zwingt hier zum Geständnis. Täter, Mittäter, Anstifter, Mitwisser – sie alle kommen straffrei davon. Die Hand, die das Leben nahm, gehörte schließlich dem Opfer.
Das jüngste Opfer stammt aus Togo. Ein 27jähriger Flüchtling, namenlos für die deutsche Öffentlichkeit, hat sich in der Zelle des Hamburger Untersuchungsgefängnisses erhängt. Seit der Änderung des Asylgesetzes vor eineinhalb Jahren ist er der zehnte, der sich in der Abschiebehaft das Leben nahm. Zehn – eine makabre runde Zahl, mit der man Jubiläen feiert. In diesem Fall wird sie vielleicht für Handlungszwang sorgen, für Nachdenken wohl kaum. Man wird die Sicherheitsvorkehrungen in der Haft verstärken, vielleicht wird man auch Seelsorger zu Rate ziehen als Frühwarnsystem für suizidgefährdete „Kandidaten“. Und irgendwie tun einem die zusammengepferchten Burschen in den Zellen ja auch leid.
Der Skandal, daß Menschen, die nichts anderes „verbrochen“ haben, als ohne gültige Aufenthaltspapiere zu sein, unter unmenschlichen Bedingungen monatelang hinter Gittern sitzen, ist zigfach beschrieben. Aber wer die Selbsttötungen in deutschen Abschiebegefängnissen allein auf die Haftbedingungen zurückführt und nicht auf den Haftgrund, macht es sich leicht. Abschiebehaft ist nur die letzte Etappe des Skandals. Und der beginnt meist mit einer der Stationen, die das neue Asylrecht geschaffen hat: kurze Anhörungen, Menschenschicksale im Halbstundentakt, mangelhaft gedolmetscht, nur selten von einem Anwalt begleitet. Die eigene Aussage zählt wenig, darin enthaltene Widersprüche zählen um so mehr. Wenig später kommt ein ablehnender Bescheid, den der Asylsuchende oft nicht versteht, eine aus Unkenntnis verpaßte Einspruchsfrist, dann die Illegalität, der Aufgriff durch die Polizei, die Abschiebehaft.
Sicher, nicht jeder, der auf seine Abschiebung wartet, ist in seiner Heimat von politischer Verfolgung bedroht. Aber zehn Selbsttötungen müßten zumindest die eine Erkenntnis schärfen: Wer vor dem Tod in der Gefängniszelle weniger Angst hat als vor der Landung auf dem Heimatflughafen, hatte weit mehr zu verlieren als den Farbfernseher, die Fertignahrung oder das Doppelstockbett im Asylbewerberheim.
Wären Selbstmorde Morde mit Tätersuche, die Spur würde in bescheidene Amts- und Gerichtszimmer führen. Aus den Asylakten ließen sich ohne aufwendige Fahndung die Namen derer erkennen, die durch Oberflächlichkeit, Mißtrauen, Ablehnung, Vorurteile zu (Schreibtisch-)Tätern geworden sind. Man könnte sie nicht verurteilen, aber ihnen zumindest ihre Verantwortung vor Augen halten. Und man möchte ihnen zumindest das eine Geständnis abverlangen: Ich habe mich verhängnisvoll geirrt. Es wird mir eine Lehre sein Vera Gaserow
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