■ Monika Haas: Behält Schmerzensgeld
Frankfurt (AP) – Der vom Nachrichtenmagazin Spiegel und der Fernsehsendung Spiegel TV als Terroristin bezeichneten Frankfurterin Monika Haas ist gestern in Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 80.000 Mark zugesprochen worden. Damit entschied das Landgericht Frankfurt einen Rechtsstreit, zu dem es insgesamt drei Verfahren gab. Ausgangspunkt waren 1992 erschienene Berichte, wonach die Klägerin bei der Entführung der Lufthansa-Boeing „Landshut“ 1977 „mittendrin gewesen“ sei sowie später „wahrheitswidrig den Eindruck erwecken wollte, sie habe nach 1976 nicht mehr den geringsten Kontakt zur RAF gepflegt“. Die Journalisten hatten sich bei ihren Behauptungen vorwiegend auf Stasi-Unterlagen gestützt, die einer kritischen Nachprüfung jedoch nicht standhielten.
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