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■ MonetaWas Ihr wollt

Vor einem Jahr wollte niemand mehr etwas hören von Lebens- und Rentenversicherungen. Erstens waren die Aktienfondsgewinne der Vorjahre viel zu schön, und zweitens mutete die in 1999 angedrohte Besteuerung der Versicherungspolicen wie die meisterliche Inszenierung einer PR- Kam-pagne an. Alles nur ein groß angelegter Bluff?

Heute will kaum noch jemand das Wort „Aktie“ hören. Ich wage kaum noch die Andeutung dieser Form der Altersvorsorge. Waren vielleicht auch die fulminanten Kursgewinne nur ein abgekartetes „Abgezocke“ der Branchenprofis? Natürlich nicht. Aber darüber wollte ich ja auch nicht reden, denn klammheimlich hat es mal wieder eine definitive Gesetzesänderung in punkto Lebensversicherung gegeben. Auf diese möchte ich hier aufmerksam machen.

Wer die Beiträge für eine Lebensversicherung nicht aus der Privattasche, sondern via Arbeitgeberin vom Bruttogehalt bezahlt, kann mittels Pauschalversteuerung bis zu 1.000 Mark Steuern im Jahr sparen. Das ist die so genannte „Direktversicherung“ oder auch „Gehaltsumwandlung“. Daran hat sich prinzipiell auch nichts geändert. Aber: Nach den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 darf sich nunmehr die Vereinbarung über die He rabsetzung des Arbeitslohnes zugunsten einer Direktversicherung nur auf künftige, noch nicht erdiente Gehaltsansprüche beziehen. Gemütlich Abwarten bis in den Dezember und dann rückwirkend fürs ganze Jahr hinblättern: Das läuft nicht mehr. Für bereits verstrichene Monate gibt es keine Steuervergünstigung mehr. Wer also zum Beispiel im Dezember den Höchstsatz von 3.408 Mark bezahlt, spart keine müde Steuermark.

Vorteilhafter ist da schon, dass nach der Novellierung des Betriebsrentengesetzes zum 1. Januar 2002 ein Rechtsanspruch der ArbeitnehmerInnen auf Entgeldumwandlung im neu geschaffenen Altersvermögensgesetz (AvmG) integriert wird. Denn was nutzten einem bisher die möglichen Steuerersparnisse, wenn der Arbeitgeber auf stur schaltete? Ab nächstem Jahr heißt es dann: Macht was Ihr wollt!

Susanne Kazemieh

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