piwik no script img

Mölln: Revision

Die Anwälte der Mölln-Attentäter Lars Christiansen und Michael Peters gehen in Revision gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Schleswig, nachdem sie am Donnerstag die mehr als 200 Seiten starke schriftliche Urteilsbegründung erhalten hatten. Die Revisionsbegründung muß bis zum 14. Mai beim Bundesgerichtshof eingereicht werden. Peters war im vergangenen Dezember zu lebenslanger Haft, Christiansen zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen