Miethai & Co.: Modernisierung
■ ... ist mehr als Instandsetzung Von Christiane Hollander
Die Modernisierung von Altbauten ist seit Jahren ein einträgliches Geschäft. Als Modernisierung gelten nur Maßnahmen, die entweder den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern. Hierzu gehören auch solche Maßnahmen, die eine nicht unerhebliche Ein-sparung von Heizenergie oder Wasser bewirken.
Sehr häufig verbergen sich hinter solchen „Verbesserungen“ überfällige Instandsetzungsarbeiten, deren Kosten der Vermieter nicht auf die Miete umlegen darf. Um Instandsetzung handelt es sich immer dann, wenn Schäden oder Mängel in der Wohnung oder im Haus beseitigt werden müssen, um den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wiederherzustellen. So zum Beispiel die Reparatur der Wasser- oder Lichtleitungen.
Modernisierungen sind z.B. Einbau einer Gegensprechanlage, eines Balkons, eines Wohnungswasserzählers, eines Bades oder einer Heizung (jedenfalls, wenn keine vorhanden ist). Umstritten ist, ob der Austausch von Sammelheizungen eine Modernisierung darstellt, z.B. wenn statt Nachtspeicheröfen eine Gasetagenheizung eingebaut wird. Eine Modernisierung dürfte jedenfalls dann vorliegen, wenn zusätzlich eine zentrale Warmwasserversorgung eingebaut wird. Es gibt aber auch Mischformen, wie z.B. der Austausch mangelhafter einfach-verglaster Fenster durch Isolierverglasungen. Dann dient ein Teil der Maßnahme als Reparatur, der andere als Modernisierung.
Das Thema Modernisierung wird fortgesetzt.
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