Mitsprache der Kommunen bei Massenställen: Der Zersiedelung vorbeugen

Beim Bau von Ställen für Massentierhaltung soll Gemeinden nun ein größeres Mitspracherecht eingeräumt werden. Das behindert den Fortschritt, findet der Bauernverband.

Innerhalb der Bevölkerung ist es zuletzt immer wieder zu Protesten gegen Massentierhaltung gekommen. Nun hat der Bund per Gesetzentwurf reagiert. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Bundesregierung will den Bau von Massenställen neu regeln. So hat das Bundesbauministerium jetzt einen Entwurf für eine Gesetzesnovelle zur Stellungnahme an Länder und Verbände geschickt – in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium, wie eine Sprecherin von Ministerin Ilse Aigner (CSU) betont.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass vor dem Bau großer Anlagen künftig ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss – das würde das Mitspracherecht der Kommunen bei der Errichtung von Massenställen stärken. Nur Anlagen, die unter den Grenzen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung liegen, dürften noch ohne Bebauungsplan genehmigt werden.

„Die Anzahl der errichteten und beantragten Betriebe hat in den letzten Jahren stark zugenommen“, heißt es in der Begründung zu der Novelle. Massenställe sind im Baurecht bevorzugt: Eigentlich soll außerhalb von Gemeinden nicht gebaut werden, um einer Zersiedelung vorzubeugen. Die Ställe gehören zu den Ausnahmen, bei denen doch gebaut werden darf, was Tierschützern seit langem ein Dorn im Auge ist.

Kritik an dem Gesetzentwurf kommt vom Bauernverband. „Mit einem Bebauungsplan wird es nicht mehr möglich sein, Ställe zu bauen“, sagt Sprecher Michael Lohse. Da komme es der Erfahrung nach sofort zu Protesten von Bürgerinitiativen.

Grünen finden geplante Neureglung schwach

Zwar gebe es derzeit aus Regionen, in denen sich Anlagen befinden, auch Klagen, beispielweise über Geruchsbelästigungen oder verschmutzte Gewässer, etwa wenn Gülle zu konzentriert auf die Felder gebracht werde. „Aber hier müssen die Länder die vorhandenen Gesetze konsequent anwenden“, sagt Lohse. Die Novelle in ihrer jetzigen Form führe dazu, dass einfach alte Anlagen weiter betrieben würden anstelle von neuen, moderneren Anlagen.

Den Grünen ist die geplante Neuregelung dagegen zu schwach. Denn beispielsweise bei Mastgeflügel ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung mitunter erst ab 85.000 Tieren Pflicht. „Die Grenzen sind noch viel zu hoch“, sagt Friedrich Ostendorff, Agrarexperte der Grünen. Wer die Hürde umgehen wolle, bleibe eben hundert Tiere unter der Grenze. Er fordert, die Grenzen mindestens zu halbieren. Zudem müsse festgelegt werden, dass mehr als die Hälfte des notwendigen Futters auf Flächen angebaut wird, die zum Betrieb gehören.

Diese Ergänzung sieht auch ein Papier aus dem Bundesumweltministerium vor. „Eine Tierhaltung, die nicht in einem ausgewogenen Verhältnis zum Pflanzenbau steht, führt zu einer Reihe negativer Umweltauswirkungen“, heißt es zur Begründung. Als „deutlich besser“ bezeichnet auch Ulrich Jasper von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Ergänzungen aus dem Umweltministerium.

Dass die Ministerien überhaupt an einer Änderung des Baurechts für Tierställe arbeiten, ist auch auf den Druck aus den Kommunen zurückzuführen: In der Vergangenheit war es wiederholt zu Fällen gekommen, in denen geplante Massenställe zu anhaltenden Protesten aus der Bevölkerung führten und die Kommunen sich mehr Handlungsmöglichkeiten wünschten, um den Bau von Massenställen abzulehnen. Das Gesetz soll nach der derzeitigen Planung Mitte des Jahres verabschiedet werden.

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