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■ Mit neuem EU-Führerschein auf du und duAttest für Lkw-Fahrer

Stuttgart (dpa/AFP) – Ältere Brummi-Fahrer werden mit dem neuen EU-Führerscheinrecht von ihrem Hausarzt abhängen. Der Auto Club Europa (ACE) schloß gestern in einer Mitteilung nicht aus, daß im Zuge der Neuregelung viele der rund 250.000 Berufskraftfahrer im deutschen Straßentransportgewerbe ihr Patent verlieren könnten.

Laut ACE erhalten Führerscheinneulinge ab 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis für die Lkw-Klassen C und CE (Lkw ohne und mit Anhänger) erst dann, wenn sie einen ärztlich bescheinigten Nachweis ihrer gesundheitlichen Eignung beibringen. Bestandteil des ärztlichen Attests seien auch Untersuchungen über etwaige psychische und Suchterkrankungen sowie endokrine Störungen (Zuckerkrankheit). Die Kosten der Untersuchung belaufen sich nach ACE-Schätzung auf 150 Mark. Der ACE weiter: Brummi-Fahrer, die 50 Jahre und älter sind, müssen sich nach den EU-Richtlinien künftig ebenfalls einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

Eine Umschreibung von der bisherigen (deutschen) Führerscheinklasse 2 (unter anderem für Lkw über 7,5 Tonnen) in die entsprechende EU-Führerscheinklasse C und CE ist nur befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres möglich. Für eine anschließende Verlängerung der Gültigkeitsdauer um jeweils weitere fünf Jahre ist dann neben einem erfolgreich bestandenen Sehtest auch die Bestätigung der gesundheitlichen Eignung erforderlich.

Ab Januar werden in der EU die einheitlichen Führerscheinklassen A bis D gelten. A für Motorräder, B für Pkw bis 3,5 Tonnen, C für Kfz über 3,5 Tonnen ohne Anhänger, D für Busse mit mehr als acht Fahrgästen. die alten Führerscheine bleiben aber wie bisher gültig.

Den einzelnen Ländern werden Unterklassen zugestanden. Auch Deutschland will einige einführen: A1 für die bisherigen Leichtkrafträder, C1 für Fahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen und D1 für Busse von 9 bis 16 Sitzplätzen. Außerdem wird EU-weit ein angeblich fälschungssicherer Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt.

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