■ Mit „kleiner feierlicher Ansprache“: Bürgerschaft besiegelt „Hamburger Ehe“
Hamburg (taz) – Schwule und lesbische Paare sollen sich in Hamburg von nun an das Jawort geben können, und zwar ganz klassisch beim Standesamt. Die Hamburger Bürgerschaft wollte gestern am späten Nachmittag den Weg für diese bundesweit einmalige Option freimachen: Mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen sollte das Landesparlament das Gesetz zur „Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ beschließen, besser bekannt unter der „Hamburger Ehe“.
Zuständig für die amtliche Besiegelung der homosexuellen Lebensgemeinschaften sind die Standesbeamten. Sie halten „eine kleine feierliche Ansprache“, versprach Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL) und stellen „Partnerschaftsurkunden“ aus. Zur Zeremonie können bis zu zwei „TrauzeugInnen“ mitgebracht werden.
Die Gebühren sind vergleichsweise günstig: 60 Mark kostet die Eintragung, 30 Mark ihre eventuelle spätere Annullierung, und das alles ohne Rechtsanwalt. Nachweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz müssen vorgelegt werden. Mindestens eine der beiden Personen muß dabei ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben, keine der beiden darf bereits verheiratet sein.
Aus der Eintragung ergeben sich jedoch keine eheähnlichen Rechte oder Pflichten, was Unterhalt, Erbschafts-, Steuer-, Renten- oder Krankenversicherungsrecht angeht. Es handele sich „um einen politischen Akt“, so Sager. Die „Hamburger Ehe“ könne nur ein „Zwischenschritt zu einer entsprechenden Bundesregelung“ sein, mahnte sie die Regierung in Bonn. Schätzungen zufolge sind 200.000 der 1,7 Millionen EinwohnerInnen der Elbmetropole lesbisch oder schwul, zwischen 60 und 80 Prozent von ihnen leben in Partnerschaften.
Die katholische Kirche und Teile der Hamburger CDU lehnen das Gesetz als Angriff auf Ehe und Familie ab. „Die Ehe gibt es nur zwischen Mann und Frau, das ist für uns eine heilige Kuh“, so die CDU-Abgeordnete Karen Koop. „Gleichbehandlung bei Erb- und Mietrecht“ wolle sie gleichgeschlechtlichen Paaren zugestehen, nicht aber den Gang zum Standesamt. Heike Haarhoff
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