■ Mit der Ökosteuer auf du und du: Nachgebessert
Bis zum Schluß hat die Koalition ihr Ökosteuer-Gesetz immer wieder überarbeitet. Vor einer Woche wurden noch Erleichterungen für die Bauern und den Schienenverkehr nachgebessert. Ab dem 1. April soll nun eine Steuer auf den Endverbrauch von Energie eingeführt werden. Der volle Ökosteuersatz beträgt sechs Pfennig pro Liter Sprit, zwei Pfennig pro Kilowattstunde Strom, vier Pfennig pro Liter leichtes Heizöl und 0,32 Pfennig pro Kilowattstunde Gas. Auf schweres Heizöl und Kohle wird keine Ökosteuer erhoben. Jährlich soll das gut 11 Milliarden Mark einbringen, die zur Senkung der Lohnnebenkosten um 0,8 Prozentpunkte verwandt werden sollen.
Anders als ursprünglich geplant, wird es keine generelle Ausnahme von der Ökosteuer geben – auch nicht für die energieintensive Industrie. Aber es gibt Ermäßigungen: Das produzierende Gewerbe wird nur mit einem Fünftel des Normalsatzes belastet. Falls ein Industriebetrieb mehr an Energiesteuern zahlt, als er an den gesenkten Lohnnebenkosten wieder einsparen kann, darf er sich am Jahresende vom Finanzamt achtzig Prozent des mehrgezahlten Betrages zurückerstatten lassen.
Auch die Landwirte brauchen nur ein Fünftel des Ökosteuersatz zahlen – allerdings ohne die Rückerstattungsmöglichkeit beim Finanzamt. Der Schienenverkehr bekommt immerhin noch einen um die Hälfte ermäßigten Steuersatz. Dieser Satz gilt auch für Besitzer von Nachtspeicherheizungen – bauen sie jetzt eine solche Heizung neu ein, müssen sie allerdings voll bezahlen.
In zwei weiteren Erhöhungsschritten soll in dieser Legislaturperiode jeweils ein Aufkommen von weiteren 12 Milliarden Mark pro Jahr erzielt werden, um nach drei Jahren die Lohnnebenkosten um jährlich 2,4 Prozentpunkte absenken zu können – und damit unter 40 Prozent zu drücken. urb
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