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■ Mit dem Schlußverkauf auf du und duDas organisierte Chaos

Berlin (taz) – Kein Wühltisch so chaotisch, daß er das Kramen nicht wert wäre, keine Kleiderstange so lang, daß die KäuferInnen davor einander nicht in die Seiten knufften: Am Montag beginnt der Winterschlußverkauf. Doch zumindest von seiten der Gesetzgeber herrschen bei der Schnäppchenjagd strenge Regeln.

Genau zwölf Werktage lang darf der Einzelhandel so ziemlich alles billig anbieten, was aus Stoff oder Leder ist — Kleidung, Schuhe, Taschen und Gardinen. Außerdem werden Sportartikel reduziert. Wer länger oder mehr Sonderpreise ausschreibt, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Strenggenommen sind demnach auch die vorgezogenen Billigangebote illegal, mit denen viele Geschäfte in den vergangenen Wochen geworben haben. Sie gelten als „Sonderveranstaltungen“ und sind bis zum jeweils letzten Montag im Januar verboten.

Daß viele Kaufhäuser auf Papptafeln verkünden, reduzierte Ware sei vom Umtausch ausgeschlossen, ist müßig. Denn fehlerfreie Kleidung müssen die VerkäuferInnen auch außerhalb der Wühltischwochen nicht zurücknehmen. Tun sie es doch, dann aus purer Freundlichkeit.

Für Waren mit Macken gelten auch im Winterschlußverkauf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Und da heißt es in Paragraph 462: „Wegen eines Mangels, den der Verkäufer zu vertreten hat, kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufes oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen“.

Wenn frisch gekaufte Klamotten Fehler haben, können KundInnen sie innerhalb eines halben Jahres zurückbringen. Bei offensichtlichen Mängeln muß das sofort passieren. Das gilt sowohl für den Schlußverkauf als auch für den Rest des Jahres. Manche Läden schreiben zudem in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen, daß sie es zunächst mit einer Reparatur versuchen dürfen, bevor sie das Geld zurückgeben.

Manche Händler verkünden im Schlußverkauf schon auf ihren Preistafeln, daß die Waren Fehler haben. Solcher Mängel können KundInnen nicht reklamieren. Das gilt jedoch nur für die ausgeschriebenen Macken: Ist ein Leibchen besonders billig, weil es schmutzig ist, muß die Käuferin sich nicht auch noch mit dem Brandloch am Saum abfinden. Judith Weber

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