: Mit Tigerfellen gehandelt — schlappe Geldstrafe
Der für Naturschutzdelikte zuständigen „Sonderkommission Jaguar“ tappte ein 46jähriger Kaufmann in die Falle: Ein Angehöriger dieser Sonderkommission gab sich als Kaufinteressent für zwei von dem 46jährigen annoncierte Tigerfelle zu Preisen von 5.000 und 7.000 Mark aus. Mit den unter Naturschutz stehenden Fellen im Kofferraum wurde der Kaufmann auf frischer Tat im September 1989 gestellt und festgenommen. Jetzt erst verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt. Das Gericht verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 12.000 Mark wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz. Wie sich herausstellte, besaß der Angeklagte eine ganze Sammlung wertvoller Felle seltener Tiere wie Schneeleopard, Eisbär, schwarzer Panther und sibirischer Tiger. Alle diese Tiere stehen unter strengem Naturschutz, und ihre Felle unterliegen einem Handelsverbot. Nach Ansicht des Gerichts hätte sich der Mann über die gesetzlichen Bestimmungen ohne weiteres informieren können.(Foto: Reuter)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen