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Mit Tigerfellen gehandelt — schlappe Geldstrafe

Der für Naturschutzdelikte zuständigen „Sonderkommission Jaguar“ tappte ein 46jähriger Kaufmann in die Falle: Ein Angehöriger dieser Sonderkommission gab sich als Kaufinteressent für zwei von dem 46jährigen annoncierte Tigerfelle zu Preisen von 5.000 und 7.000 Mark aus. Mit den unter Naturschutz stehenden Fellen im Kofferraum wurde der Kaufmann auf frischer Tat im September 1989 gestellt und festgenommen. Jetzt erst verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt. Das Gericht verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 12.000 Mark wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz. Wie sich herausstellte, besaß der Angeklagte eine ganze Sammlung wertvoller Felle seltener Tiere wie Schneeleopard, Eisbär, schwarzer Panther und sibirischer Tiger. Alle diese Tiere stehen unter strengem Naturschutz, und ihre Felle unterliegen einem Handelsverbot. Nach Ansicht des Gerichts hätte sich der Mann über die gesetzlichen Bestimmungen ohne weiteres informieren können.(Foto: Reuter)

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