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Mit Samtpfötchen gegen Waffenschieber

■ Strafen für illegale Rüstungsexporte leicht angehoben

Bonn (taz) — Unter dem Druck weltweiter Kritik an der deutschen Rüstungshilfe für den Irak hat der Bundestag gestern die Exportgesetze verschärft. Erst im letzten Jahr hatte das Parlament nach der Affäre um die Giftgasfabrik im libyschen Rabta das Außenwirtschaftsgesetz leicht aufgemöbelt. Jetzt wurden die Paragraphen zum zweiten Mal gewetzt: Die Mindeststrafe für illegalen Rüstungsexport wurde von einem auf zwei Jahre erhöht. Das Zollkriminalinstitut darf künftig bereits auf Verdacht den Telefon- und Postverkehr überwachen. SEITE 4

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