piwik no script img

Mit Kind - ohne TrauscheinMehr Rechte für ledige Väter

Unverheiratete Paare sollen automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Die FDP will, dass dabei auch gegen den Willen der Mutter entschieden werden kann

Mit dem neuen Recht auf dem Weg von der Erzeuger- zur Erzieherrolle? Bild: dpa

Geht es nach der FDP, sollen unverheiratete Eltern künftig von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt derzeit Eckpunkte für eine Neuregelung des Sorgerechts prüfen. Bislang haben nur verheiratete Paare automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Unverheiratete Paare können es aber beantragen, also gemeinsam erklären. Die Mutter muss dem aber ausdrücklich zustimmen.

Genau das hatte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 kritisiert. Damals hatte in Straßburg ein nichtverheirateter Vater geklagt, weil er jahrelang vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte.

Nach dem Urteil des EGMR ist der Gesetzgeber in Deutschland aufgefordert, das bestehende Recht zu reformieren, in Richtung gemeinsames Sorgerecht.

"Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist das Wohl der betroffenen Kinder", sagte Leutheusser-Schnarrenberger in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Notwendig sei ein Sorgerecht, bei dem die "Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden und auch die Väter die Chance haben, das Sorgerecht auszuüben", erklärte die Justizministerin.

Eingebaut werden soll dem Vernehmen nach eine Widerspruchslösung: Sofern die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht widerspricht, soll es beiden Eltern automatisch nach der Geburt des Kindes zugesprochen werden. Hat die Mutter jedoch Einwände, soll ein Familiengericht entscheiden, im Notfall auch gegen den Willen der Mutter.

Ute Granold, CDU-Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte im Bundestag, plädierte dafür, die Hürden nicht zu hoch aufzubauen. "Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein", sagte sie.

Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Dörner, sieht in dem FDP-Vorstoß einen Fortschritt. Es müssten jedoch genaue Details des Papiers abgewartet werden, sagte sie zur taz: "Das Vetorecht der Mutter, so wie es jetzt existiert, ist nicht mehr haltbar. Das Kind hat das Recht auf beide Eltern. Daher gibt es keinen Grund, warum verheiratete und unverheiratete Paare beim Sorgerecht unterschiedlich behandelt werden sollten."

Der Verein Väteraufbruch für Kinder begrüßte das Vorhaben. "Die Idee ist richtig, es wird die Elternschaft in den Blick gerückt und nicht die Mutterschaft", sagte Sprecher Rainer Sonnenberger gegenüber der taz. Der Verein plädiert unter anderem dafür, dass Mütter und Väter gemeinsam Eltern bleiben, auch wenn sie sich als Paar trennen.

Was aber passiert, wenn sich Väter nach einer Trennung aus ihrer Verantwortung stehlen? Wenn sie keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen? Wenn sie das Umgangsrecht nicht so ausfüllen, wie sie es sollten? Und wenn sie über das gemeinsame Sorgerecht Druck auf die Mutter ausüben? Rainer Sonnenberger: "Wir hoffen, dass mit dem gemeinsamen Sorgerecht Väter nicht nur mehr Rechte bekommen, sondern auch stärker in die Pflicht genommen werden."

SIMONE SCHMOLLACK

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

15 Kommentare

 / 
  • MW
    ....mal weiblich

    Liebe Väter,

     

    nachdem ich Euren Frust verständlcher Weise Euren mails entnehmen konnte, muss ich Euch aber auch darauf aufmerksam machen, das es bei aller Euphorie um Eure Kinder geht. Aus vielen mails klingt eine gewisse Ironie und Genugtuung, sogar ein wenig Rachefreude, welche sich im künftig gemeinsam gehaltenen Sorgerecht nicht unbedingt positiv auf Eure Kinder auswirken kann. Sicher habt Ihr das gleiche Recht auf Eure Kinder, habe dies im übrigen selbst bei meinem großen Sohn praktiziert und gemeinsames Sorgerecht schon vor elf Jahren beantragt. Was ist aber mit den Müttern, welche seit Jahren ihre Kinder allein großziehen müssen, auf den Unterhalt des Kindes größtenteils verzichten oder es mühselig einklagen müssen und was am schlimmsten ist, ihrem Kind erklären müssen, warum der " Papi" keine Lust mehr hat sich um sie zu kümmern?! Papi hingegen ist dies völlig einerlei, vermutlich sieht er in der jetzigen Entwicklung mal wieder die Chance ein wenig Stimmung in das ohnehin ruhelose Leben einer alleinerziehenden Mutter zu bringen. Tja, da kann ich den vielen sich wirklich kümmernden Vati´s zwar meinen Glückwunsch aussprechen, den Müttern, denen es wie mir mit meinem zweiten Kind geht, allerdings die Hoffnung, dass dieses Gesetz für diese "Ausnahmeväter" nicht so leichtfertig Zustimmung findet. Dbandie Sorge um ihre Kinder haben sie seit Jahren der Mutter allein überlassen, daher wünsche ich mir aufrichtig, dass man Einzelfälle genau abwägt. Für die normalen Vati´s finde ich die Entscheidung des gemeinsamen Sorgerechts jedoch vollkommen richtig.

  • LX
    Louis XVI

    @ Eva:

    Dann muss frau eben die schwangerschaft rechtzeitig unterbrechen wenn sie sich mit dem gemeinsamen sorgerecht mit dem jeweiligen männlichen pendant nicht anfreunden kann oder eben den vater nicht angeben und rechtzeitig verziehen.

    -------------------------------------------------------------

    Liebe Eva mit Ihrem Kommentar disqualifzieren Sie sich als Mutter!

    Wenn die Liebe der Mütter zu ihren Kindern so groß ist, das sie ein solches Verhalten ihrem Nachwuchs zumuten will, ist es ihre Sache, aber denkt eine verantwortungslose Austrägerin auch nur einen Moment an ihre Kinder? Bitte nicht jammern, wenn die Kinder später ihren Müttern den Rücken zukehren.

     

    „Allen Kindern beide Eltern!“

  • M
    Macht!

    Ob das dem Wohl des gemeinsamen Kindes dient? Es wird noch mehr Machtgezänk unter den Eltern geben. Denn wenn beide einvestanden sind, konnte man sich bereits von Adam an das Sorgerecht teilen.

  • MB
    Michael Baleanu

    @Jörg Kaufmann

     

    Ja, es stimmt, das gemeinsame Sorgerecht ist eine stumpfe Waffe.

     

    In der aktuellen Diskussion geht es aber meiner Meinung nach gar nicht darum. Das EMRGH hat nämlich zum ersten mal klar und deutlich für die gesamte Welt das formuliert, was wir schon längst wussten: Die Männer und Väter hierzulande werden DISKRIMINIERT!

     

    Und zwar gewaltig: Sie haben "eine verschärfte Erwerbsobliegenheit" gemäß den Familienmodell des 19. Jhs, müssen das gesamte Existenzminimum des Kindes alleine tragen und bekommen dafür nur die Hälfte als Kinderfreibetrag zuerkannt, werden straffällig wenn sie ihre Vaterschaft heimlich testen wollen, kommen in den Knast wenn sie dem Aufruf der Gewerkschaft aus den 50'er Jahren "Samstag gehört Pappi mir!" ernst nehmen und ihre Arbeitszeit reduzieren um mehr von ihren Kindern was zu haben und damit ihr Einkommen reduzieren (170 StGB), ....

     

    Die misandrische Stimmung bei Jugendämtern und Gerichten, die sich im Sog der feministischen Bewegung formierte, hat dazu geführt, dass Männer immer mehr von Ehe und Kinder absehen. Denn viele haben erkannt, dass, egal wie sie sich anstellen, sie werden durch Ämter, Gerichte und Scheidungsindustrie ihres Lebensinhaltes beraubt: Ihnen werdn die Kinder entfremdet.

     

    Die Änderung oder Streichung des §1626a, BGB ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich noch nicht die Lösung des Problems.

     

    Eine erneute halbherzige Lösung, die erneut auf eine Diskriminierung der Väter hinausläuft, würde allerdings ein Sturm der Entrüstung auslösen.

     

    Wie ich aber die, in der Entwicklung neuer Gesetze im Familienrecht involvierten Großkanzleien kenne, wird ein Gesetzestext dabei herauskommen, der genau so wie bei der Vaterschaftsfeststellung auf mehrere Verfahren hinausläuft!

     

    Mit anderen Worten: Es wird den Eltern ein dorniger Weg vorgegeben, an dessen Ende die Familie restlos zerstört, die Scheidungsindustriellen aber viel reicher dastehen werden.

     

    Wie hatte es Otto Schilly ausgedrückt: "Es ist leichter im Nahen Osten Frieden zu schaffen, als in Deutschland den Finger in das Schlangennest Kindschaftsrecht zu stecken."

     

    Wenn also eine vernünftige Regelung herauskommt, ähnlich wie in Belgien, Bulgarien, Tschechien, Frankreich, Ungarn, Italien, Polen, Russland, Slowenien, Slowakei oder Ukraine: "volle rechtliche Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder", dann können wir behaupten, dass wir uns auf dem Weg zum femilienrechtlich fortschritllichen Teil Europas befinden werden: Dem Europa nämlich, dem die Kinder, nicht die Scheidungsindustrie wichtig ist!

  • HS
    Horst Schmeil

    Mehr Rechte für Väter

    Es ist gut, dass die FDP den Vorstoß zur Widerspruchslösung gemacht hat, was in der Praxis jedoch bedeutet, dass Familiengerichte wieder nach den bisherigen Vorstellungen von der guten Mutter, den schlechten Vätern und der Handhabung bei nicht miteinander lebenden Eltern dahingehend beschließen werden, dass die Väter sehr leicht ausgeschlossen werden können, wenn keine Kriterien dafür festgelegt sind. Diese sind nach Art.6 III GG jedoch seit mehr als 60 Jahren vorgegeben.

     

    Was jedoch in der jetzigen Situation nicht diskutiert und berücksichtigt wird, sind die natürlichen Rechte der Kinder auf Pflege und Erziehung durch die Eltern, was ebenfalls im Art.6 GG festgeschrieben ist und erstmals vom BVerfG im Urteil 1 BvR 1620/04 vom 01.04.2008 auch als natürliches Recht der Kinder festgestellt ist.

    Mit dem geplanten Entwurf der FDP muss deshalb die Schwelle für eine Ablehnung den Kriterien der §§ 1666,1666a BGB auf der Grundlage des Art. 6 III GG entsprechen und nichts darunter, schon gar keine beliebige psychologische Stellungnahme in einem familiengerichtlichen Verfahren nach dem Gusto des entscheidenden Gerichts. Das wäre wie bisher Diskriminierung, Willkür und Folter - und ein Schaden für Familien und das ganze Land dazu.

     

    Horst Schmeil, Ketzin

    Dipl.-Päd.,Verfahrensbeistand,

    Berater in Kindschaftsverfahren

  • UD
    Uwe Depping

    Der kommentar von Eva (26.07., 00:27 Uhr) legt die Motive mancher Mütter offen, ein Kind zu bekommen. Der rein egoistische Wunsch Mutter zu sein, wird hier deutlich, ein Vater ist von vornherein gar nicht gewünscht. Wissen solche Frauen eigentlich darum, dass ein Kind Vater und Mutter braucht? Ich finde eine solche Haltung - lieber ein Schwangerschaftsabbruch als geteiltes Sorgerecht -erschütternd und zutiefst befemdlich. Ich hoffe für Eva, dass sie niemals ein Kind zur Welt bringt.

  • A
    Andreas

    "Was aber passiert, wenn sich Väter nach einer Trennung aus ihrer Verantwortung stehlen?"

     

    Das gleiche was auch endlich mal mit Müttern passieren sollte die das tun. Sie werden gesetzlich belangt

     

    "Wenn sie keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen?"

     

    Frauen verweigern komischerweise viel häufiger Unterhalt bowohl sie zahlen könnten als Männer, der weit überwiegende Teil der Männer zahlt nämlich nur dann nicht oder zuwenig weil er selbs tnicht genügend Einkommen besitz.

     

    "Wenn sie das Umgangsrecht nicht so ausfüllen, wie sie es sollten?"

     

    Genau, wenn sie ihre Rechte wegen der Exfrau nicht wahrnehmen können nochmal bestrafen

     

    "Und wenn sie über das gemeinsame Sorgerecht Druck auf die Mutter ausüben? "

     

    Was Mütter andersrum bekanntlich niiiiiieeeee tun...

     

    "Rainer Sonnenberger: "Wir hoffen, dass mit dem gemeinsamen Sorgerecht Väter nicht nur mehr Rechte bekommen, sondern auch stärker in die Pflicht genommen werden."

     

    Vielleicht sollte man sich mal mehr mit den Pflichten der Mütter beschäftigen.

     

    Fazit: Wie immer schafft es die TAZ nicht familienspezifische Artikel sachlich zu schreiben ohne dabei mal nicht sexistisch und männerfeindlich zu werden.

  • M
    MothersFinest

    dass der europäische gerichtshof für menschenrechte erst druck ausüben muss, damit in deutschland was passiert ist eigentlich traurig. naja, besser spät als nie. die geplanten schritte gehen aber nicht weit genug. eine rechtliche gleichstellung von vater und mutter ist längst überfällig.

  • JK
    Jörg Kaufmann

    Mich erstaunt, wie sofort wieder eine mögliches negatives Verhalten der Väter ins Zentrum der Diskussion rutscht. Die Chancen und der Nutzen für die Kinder werden schon wieder beiseite geschoben.

     

    Ich erlebe seit 2 Jahren das Umgekehrte: Ich habe als unverheirateter Vater seit der Geburt meiner Kinder das Sorgerecht (damals einvernehmlich vereinbart) und seit der Trennung muss ich trotzdem um jede Tag kämpfen, denn ich mit meinen Kindern über das Mindestniveau von jedem zweiten Wochenende verbringen kann. Als Vater muss ich mich dabei ständig dem Jugendamt, den Familiengerichten und den Beistandschaften erklären und erhalte kaum Unterstützung bis hin zu offener Ablehnung, wenn ich um ein Teilungsmodell in der Betreuung werbe, während die Mutter umgekehrt massiv unterstützt wird.

     

    Mein Fazit: Die Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung aber in der täglichen Praxis ist auch das Sorgerecht ein sehr stumpfes Schwert für die Väter.

     

    Eine grundlegende Verbesserung wird man nur durch eine weitgehend geteilte Kinderbetreuung als Standardmodell erreichen, von der nur in begründeten Fällen abgewichen werden kann. Ich glaube, dass dann auch die Fälle von Entfremdung zwischen Vätern und Kindern und verweigerten Unterhaltszahlungen massiv zurück gehen werden.

     

    Aber auch das sehe ich wenig Hoffnung, hat doch erst zum Jahresanfang das OLG Koblenz den Müttern ein faktisches Vetorecht gegen eine geteilte Kinderbetreuung gegeben.

  • F
    friedensengel

    Es ist nicht zu glauben: kaum hat der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 Deutschland verdonnert, die Diskriminierung lediger Väter endlich zu beenden, kommen Pappnasen aus den Büschen, die sich plötzlich für die Erfinder der fettlosen Bratkartoffel in Tuben halten.

    Seit jeher hat sich niemand um das Elend der ledigen Väter gekümmert. Presse und Politik haben sich nur dann mit dem Thema beschäftigt, wenn Schlimmes u.a. auch aufgrund dieser unhaltbaren Zustände geschah.

    In der Regel waren es dann immer die „bösen Männer“, die entweder nicht zahlten oder/und mit Mutter und Kind schlecht umgingen.

    Wer hat je von den liebenden, hilflosen, mißhandelten, verzweifelten Vätern berichtet, die den Müttern, vom Gesetzgeber, der Justiz und Jugendämtern bis heute übelst behandelt werden?

    Selbst jetzt wird erneut versucht einen Grundstein für erneute Diskriminierung zu legen, indem zunächst das gemeinsame Sorgerecht gelten soll, das jedoch auf Antrag – (natürlich !?) nur der Mutter – dem Vater durch Gerichtsurteil wieder entzogen werden kann.

    Wer erzieht ungeeigneten Müttern auf Antrag der Väter das Sorgerecht?

    Mit Verlaub, diese ideologisch begründete Verfahrensweise ist wieder einmal schlicht Grundgesetzwidrig:

    Artikel 3

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Nicht gewußt, lieber Gesetzgeber?

  • E
    Eva

    Dann muss frau eben die schwangerschaft rechtzeitig unterbrechen wenn sie sich mit dem gemeinsamen sorgerecht mit dem jeweiligen männlichen pendant nicht anfreunden kann oder eben den vater nicht angeben und rechtzeitig verziehen.

  • RW
    Robert Welk

    Es wird auch mal Zeit dass Väter in diesem Punkt gleichberechtigt werden.

  • K
    Klaus

    IIch habe zwei Jungens (2+3 Jahre alt) für die ich Unterhalt zahle und um die ich mich drei Tage pro Woche mit viel Spaß und Freude kümmere Ich weigere mich seit drei Jahren erfolgreich gegen einen Herrn Markus Krahn von der Beistandsschaft des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf die Vaterschaft anzuerkennen ohne das Sorgerecht für meine Kinder zu bekommen. Ich kann nur jedem werdenden Vater raten der mit seiner Partnerin keine einvernehmliche ( notarielle ) Lösung hinbekommt, die kommenden zwei Monate abzuwarten und auf keinen Fall die Vaterschaft anzuerkennen. Problem: Wenn Sie vor der Gesetzesänderung die Vaterschaft anerkennen laufen Sie die nächsten 20 Jahre hinter ihrem Sorgerecht her. Mein Tip: Melden Sie sich Sie um, beantworten Sie Post stark verzögert, kommen Sie keinesfalls zu Terminen und stellen Sie dumme Fragen am besten schriftlich mehrfach und mit der Bitte um Bestätigung... aber rennen Sie in den nächsten Wochen auf keinen Fall zu einer Beistandschaft eines Jugendamt und erklären Sie die Vaterschaft für ihr Kind. tinyurl.com/37sn5np

  • E
    Eviathan

    Na also.

     

    Gleiches Sorgerecht für alle!

     

    Warum gibt es das noch nicht in Zeiten der "Gleichberechtigung", warum sind Frauen hier noch privilegiert?

     

    Solche Privilegien haben Männer schließlich auch nicht.

  • K
    klauspeterdus

    Ich habe zwei Jungens (2+3 Jahre alt) für die ich Unterhalt zahle und um die ich mich drei Tage pro Woche mit viel Spaß und Freude kümmere Ich weigere mich seit drei Jahren erfolgreich gegen einen Herrn Markus Krahn von der Beistandsschaft des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf die Vaterschaft anzuerkennen ohne das Sorgerecht für meine Kinder zu bekommen. Ich kann nur jedem werdenden Vater raten der mit seiner Partnerin keine einvernehmliche ( notarielle ) Lösung hinbekommt, die kommenden zwei Monate abzuwarten und auf keinen Fall die Vaterschaft anzuerkennen. Problem: Wenn Sie vor der Gesetzesänderung die Vaterschaft anerkennen laufen Sie die nächsten 20 Jahre hinter ihrem Sorgerecht her. Mein Tip: Melden Sie sich Sie um, beantworten Sie Post stark verzögert, kommen Sie keinesfalls zu Terminen und stellen Sie dumme Fragen am besten schriftlich mehrfach und mit der Bitte um Bestätigung... aber rennen Sie in den nächsten Wochen auf keinen Fall zu einer Beistandschaft eines Jugendamt und erklären Sie die Vaterschaft für ihr Kind.