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■ Mit Handwerksmeistern auf du und duDer Zwang bleibt

Berlin (taz) – Nach zwei Jahren Verhandlungen steht fest, wer künftig zur Ausübung seines Handwerks einen Meisterbrief braucht. Das hat am Donnerstag abend der Bundestag in erster Lesung entschieden. Die gute Nachricht: Nicht wie geplant eine ganze Liste von Berufen, sondern nur die Gerüstbauer werden neu in den Anhang A der Handwerksordnung aufgenommen – das heißt, sie müssen in Zukunft die langwierige, teure Meisterprüfung hinter sich bringen, wenn sie ein Geschäft übernehmen oder neueröffnen wollen. Die schlechte Nachricht: Der Meisterzwang für alle Berufe und Branchen, die schon bisher ohne Meister kein Geschäft eröffnen können, bleibt bestehen.

Die Handwerkskammern samt ihren vielen Repräsentanten in CDU/CSU und SPD wollten ganze Sparten neu unter ihre Fittiche bringen. Kosmetiker, Computerhändler, Bestattungsinstitute, Buchdrucker oder die neuen Multimediaberufe waren konkret im Gespräch. Bisher waren 127 Berufe im Anhang A aufgeführt. Davon werden einige zusammengelegt, so daß für bisher zwei, drei oder vier Berufe nur noch eine Meisterprüfung nötig wird. Es bleiben 93 Handwerke übrig.

Ein Geselle ohne Chef kann weiterhin nur unter Mühen einen eigenen Handwerksbetreib aufmachen. Manche Kammern nutzen jede Gelegenheit, um den „Unabhängigen“ ein Verfahren wegen illegaler Ausübung eines Gewerbes anzuhängen. Die Bündnisgrünen konnten sich nicht damit durchsetzen, die Zugangsvoraussetzzungen herabzusetzen: Ähnlich wie in anderen EU-Ländern sollte ein Geselle nach einigen Jahren Berufsausübung reif sein für einen eigenen Laden. rem

Kontakt: Bund unabhängiger HanderwerkerInnen, Tel.: (05841) 5995, fax -5909

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