Missbrauch und Sportvereine: Sport schützt Kinder
Um Tätern den Zugang zu Sportvereinen zu erschweren, müssen künftig alle Beschäftigten ein Führungszeugnis vorlegen.
Angesichts der Debatte über Kindesmissbrauch überrascht nicht, dass sich auch die Verantwortlichen im Berliner Sport Gedanken zum Thema gemacht haben. Rund 160.000 Kinder und Jugendliche - jedes zweite Berliner Kind - gehören einem Verein des Landessportbunds Berlin (LSB) an. Dieser stehe somit in der Verantwortung, "Personen mit zweifelhaften Absichten keinerlei Einfallstor in den Jugendsport zu bieten", so der LSB-Referent für Jugend, Heiner Brandi. Es sei im sportlichen Milieu bekannt, dass die Vereine ein perfekter Ort für Missbrauchstäter seien. In manchen Internetforen tauschten Pädophile sogar Hinweise über die Sportvereine aus, wo man am einfachsten den Kontakt mit Kindern aufnehmen könne.
Zusammen mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) stellte der Landessportbund am Dienstag ein Programm für mehr Kinderschutz vor. Die Kooperation ist nach Angaben der Beteiligten bundesweit einmalig und soll drei Aspekte beinhalten: Sensibilisierung, Prävention und Weiterbildung. Noch vor den Sommerferien will das EJF entsprechende Seminare anbieten. Vertreter verschiedener Berliner Sportvereine, etwa Hertha-Manager Michael Preetz und Henning Harnisch von Alba Berlin, zeigten sich am Dienstag von der Initiative begeistert.
Die Seminararbeit mit Vereinsmitgliedern und Trainern soll drei Aspekte beinhalten: In einem Basisseminar wird die Definition von Kindesmissbrauch erläutert: Was ist darunter zu verstehen? Wie interpretiert man entsprechende Äußerungen von Kindern? Weitere Seminare befassen sich mit den Präventionsmaßnahmen - sie richten sich an Kinder und Jugendliche ebenso wie an Erwachsene. Auch die Frage, wie mit bekannt gewordenen Missbrauchsfällen umzugehen ist, soll behandelt werden.
Als weitere vorbeugende Maßnahme empfiehlt der Landessportbund seinen Vereinen, ein polizeiliches Führungszeugnis von MitarbeiterInnen zu verlangen, die in Kontakt mit Minderjährigen kommen. Das verlangt bereits jetzt das Sozialgesetzbuch von hauptberuflichen MitarbeiterInnen. Neu ist, dass in Berlin künftig auch Honorarkräfte und Ehrenamtliche ihre Unbescholtenheit nachweisen müssen. Die Vorlagepflicht betrifft auch Zivildienstleistende und MAE-Kräfte. Sie könnten das Zeugnis kostenlos bei den Bürgerämtern beantragen, sagte LSB-Referent Brandi.
Die Forderung nach dem Führungszeugnis sei ein "Schutzschirm", erklärte Brandi - für die Kinder, aber auch für die Vereine, die damit Eltern ein weiteres Qualitätsmerkmal präsentieren können.
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