: Mißbrauch des Asylrechts
■ Es geht nicht nur um doppelte Sozialhilfe / Vgl. Seite 18
Immerhin 5 Prozent der Erst-Bescheide über Asylbewerber in diesem Jahr waren positiv. Es also einige tausend politisch Verfolgte unter den 317.000 Asylbewerbern. Sie haben ein genaues, faires Verfahren verdient. Nur einen durch beschleunigtes Recht zurückzuweisen, wäre Unrecht.
Gleichzeitig scheint es sich in der Welt herumgesprochen zu haben, daß, wer sich die Fahrkarte nach Deutschland leisten kann, hier ein oder zwei Jahre auf Sozialhilfe leben kann. Nicht die Armutsflüchtlinge über die die SPD debattieren will, kommen mit dieser Mentalität (die ganz Armen laufen in den Trocken- und Hungergebieten im Kreis), sondern im Falle der Afrikaner mobile, gebildete junge Männer.
Das Geld für ihr Sozialhilfe-Jahr ist nicht nur die unsinnigste und kontraproduktivste Art der Entwicklungshilfe. Das Ausmaß, in dem die zuständige Behörde mit der Masse der „offensichtlich unbegründeten“ Asylbewerber nicht zurecht gekommen ist, hat auch den politischen Konsens über das Grundrecht auf Asyl gefährdet. Wer das Grundrecht auf Asyl verteidigen will, darf den offenkundigen Mißbrauch nicht schönreden. Klaus Wolschner
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen