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Ministerium verteidigt Vertrag mit Pharmastiftung

Lobby Umstrittene Kooperation der Uni Mainz war Thema im rheinland-pfälzischen Landtag

taz | Der umstrittene Vertrag zwischen der Mainzer Universität und der Boehringer-Stiftung beschäftigte am Mittwoch den rheinland-pfälzischen Landtag. Der Inhalt des Kooperationsvertrags war im August öffentlich geworden. Kritiker interpretieren ihn so, dass der Stiftung des Pharmakonzerns Boehringer Ingelheim Einfluss auf die Auswahl der Professoren und auf deren Veröffentlichungen eingeräumt werde. Damit konfrontiert, hatte Uni-Präsident Georg Krausch seinerzeit Nachbesserungen angekündigt.

Im Wissenschaftsausschuss des Parlaments mochte Staatssekretär Salvatore Barbaro (SPD) am Mittwoch aber keinen Handlungsbedarf eingestehen. Wenn „Pressemitteilungen, Veröffentlichungen und Mitteilungen“ laut Vertrag die Genehmigung der privaten Geldgeber erforderten, dann seien damit „selbstverständlich“ nicht wissenschaftliche Veröffentlichungen gemeint. „In Lesart und Praxis der Beteiligten“ seien wissenschaftliche Veröffentlichungen von dieser Klausel nicht betroffen.

Es sei allgemein üblich, dass den privaten Stiftern, die einen dreistelligen Millionenbetrag für das Institut für Molekularchemie zugesagt hätten, ein Mitspracherecht bei Personalfragen zustehe. Die Berufungen würden ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien durch paritätisch besetzte Kommissionen ausgesprochen. Laut Wissenschaftsministerium sind Berufungen gegen den Willen eines der Partner nicht möglich, auch wenn es kein formelles Vetorecht gibt.

Anders als der Staatssekretär betonte die Grünen-Abgeordnete Eveline Lemke, kritische Nachfragen seien angesichts der zumindest unglücklichen Formulierungen berechtigt. Ihre Frage, ob und wann die Verträge überarbeitet würden, ließ der Staatssekretär unbeantwortet. Christoph Schmidt-Lunau

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