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Minimal-Vertrag

■ Krankenkassen, Ärzte und Behörden unterzeichneten Methadon-Kompromiß

Eine „Minimallösung, keine Wunschlösung“, nannte Gesundheitssenatorin Helgrit Fischer-Menzel gestern den neuen Methadonvertrag. Zwar konnten sich Krankenkassen, Ärzte- und Apothekerkammer, Kassenärztliche Vereinigung und Gesundheitsbehörde auch nach zähem Ringen nicht auf die Fortsetzung des Meth-adonprogramms einigen. Doch wurde gestern der „größtmögliche Kompromiß“ unterzeichnet – für alle Beteiligten immer noch eine bessere Lösung als die Praxis in anderen Bundesländern.

Diese Vereinbarung hätte man nach Ansicht der AOK-Chefin Karin Schwemin auch schon im Herbst des Vorjahres haben können. Der IKK war selbst diese noch zu weitreichend – sie unterzeichnete nicht. Der neue Vertrag gilt für zwei Jahre. Bis dahin hoffen alle Beteiligten, daß die bundesweit geltenden restriktiven NUB-Richtlinien den positiven Erfahrungen mit Methadon angepaßt werden. Das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts lasse darauf hoffen, daß die Novellierung einen neuen Push erhalte, so die Senatorin.

Besonders wichtig sei, daß nach dem neuen Hamburger Vertrag alle Drogenabhängigen, die bereits im Programm sind – derzeit rund 2500 – auch weiter substituiert werden. Für künftige Substitutionswillige sollen alle Ermessensspielräume der NUB-Richtlinien genutzt werden. In „begründeten Einzelfällen“ soll auch darüber hinaus Methadon verabreicht werden können. Dies gilt für junge Mütter, drogenabhängige LebenspartnerInnen von Substituierten, Krankenhaus- und Haftentlassene sowie als Überbrückungshilfe zur Abstinenztherapie. Auch die psychosoziale Betreuung will die Stadt künftig weiterfinanzieren.

Der Leiter des Landesverbands der Ersatzkassenverbände, Klaus Gollert, wies darauf hin, daß der Vertrag zwar aus vielen Kann-Bestimmungen bestehe, er gehe jedoch davon aus, daß diese auch eingehalten werden und es nicht zu Differenzierungen zwischen den Kassen komme. Patricia Faller

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