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Mini-Änderung am Meldegesetz

Bremen (taz) – Die Deputation für Inneres hat gestern dem umstrittenen Meldegesetz zugestimmt – allerdings mit kleinen Änderungen. Nur bei jeder Online-Anmeldung soll sich in Zukunft der Vermieter melden, wenn ihm keine Meldebestätigung seines neuen Mieters vorgelegt wird. Eine Ordnungswidrigkeit soll es aber nicht sein, wenn der Wohnungseigentümer nicht nachkontrolliert. Ohne Internet-Nutzung soll alles bleiben wie bisher.

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