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Minderheiten-Gesetz -betr.: "Sexismus im Peterwagen", taz vom 12.9.94

Betr.: „Sexismus im Peterwagen“, 12.9.94

Sehr geehrte Damen und Herren,

sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellt für viele Frauen ein ernst zu nehmendes Problem dar. Nach einer Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund von 1990 berichten 93% der befragten erwerbstätigen Fauen über einschlägige Erfahrungen. Bis heute fehlt es allzu oft an Sensibilität und Bereitschaft und an rechtlicher Handhabe, sexuell belästigte Frauen in ihren Nöten ernst zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen. Keine Abmahnung, keine Kündigung oder wenigstens eine Buße, nicht einmal ein klärendes betriebliches Gespräch braucht der Belästiger zu fürchten.

Mit dem neuen Gleichberechtigungsgesetz der Bundesregierung ist nur ein zu winziger Anfang gemacht worden, um Frauen die Möglichkeit zu geben, sich innerbetrieblich gegen Übergriffe zur Wehr zu setzen.

Das Gleichberechtigungsgesetz gilt jedoch für ca 3% in der Bundesverwaltung, nicht jedoch für alle erwerbstätigen Frauen im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft. Der Gesetzentwurf der SPD hätte auch Frauen in Büro, Fabrik, Einzelhandel und auch bei der Polizei Verbesserungen gebracht. Er scheiterte an den mangelnden Mehrheiten im Bundestag – zum Schaden von Frauen. Neue politische Mehrheiten sind längst notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marliese Dobberthien, MdB

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