Millionen aus Jackson-Nachlass: Don't Stop 'Til You Get Enough
Er produzierte für Michael Jackson Megahits. Dafür bekommt Produzent Quincy Jones auch nach dem Tod des Superstars noch Geld, entschied nun ein Gericht.
„Bei dieser Klage ging es nie um Michael, es ging um den Schutz der Arbeit, die wir alle im Aufnahmestudio geleistet haben und um unser Vermächtnis“, erklärte Jones nach dem Urteil. Er betrachte das Urteil nicht nur als einen Sieg für sich persönlich, sondern für die Künstlerrechte insgesamt. Der Anwalt der Gegenseite, Howard Weitzman, zeigte sich überrascht von der Entscheidung und kündigte Berufung an.
Vor Gericht hatte Jones erklärt, die Songs „Billie Jean“, „Thriller“ und „Don't Stop 'Til You Get Enough“ seien vor ihrer Verwendung zwar neu aufbereitet worden, jedoch lägen die Rechte für sämtliche Nachbearbeitungen bei ihm. Die Nachlassverwalter wollten dem Produzenten lediglich Lizenzgebühren zahlen, während Jones einen Anteil an den Einnahmen forderte.
Im Mittelpunkt des Prozesses standen zwei Verträge zwischen Jones und Jackson aus den Jahren 1978 und 1985. Darin hieß es, Jones habe Anspruch auf einen Teil der Einnahmen einer „Videoshow“ der Titel. Jacksons Anwälte führten an, damit seien lediglich Musikvideos gemeint gewesen und keine Filme.
Lukrativer Todesfall
Die Verhandlung, bei der Jones selbst in den Zeugenstand ging, war emotional aufgeladen. So warf der Anwalt Weitzman Jones vor, den 2009 gestorbenen Jackson persönlich mit der Klage anzugreifen. „Ich verklage nicht Michael“, sagte Jones daraufhin verärgert. „Ich verklage Sie alle.“
Die Verteidigung führte an, der Tod Jacksons sei für Jones lukrativ gewesen. Er habe in den zwei Jahren danach acht Millionen Dollar mit den Songs eingenommen. In den zwei Jahren zuvor seien es nur drei Millionen Dollar gewesen.
Jones und Jackson starteten ihre erfolgreiche Zusammenarbeit 1979 mit dem Album „Off the Wall“. Später folgten „Thriller“ und „Bad“, die ebenfalls weltweite Charthits wurden.
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