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Mildes Urteil

Zwei Jahre auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung – ein mildes Urteil sprach das Landgericht gestern gegen den 50jährigen Teppichreiniger Winfried B. Versuchter Totschlag an einem Stadtstreicher in St.Pauli hatte die Anklage gelautet (taz berichtete), nur eine von über zehn Straftaten, die B. in der Vergangenheit – meist im Vollrausch – begangen hatte. Auch bei dieser Messerstecherei hatte die Blutkontrolle 2,7 Promille ergeben.

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