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in kürze DDR-GRENZERMilde nach 45 Jahren

Zwei DDR-Grenzer sind wegen Totschlags zu Jugendstrafen von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. 1955 hatten sie einen Flüchtling erschossen. Da sie damals 18 und 20 Jahre waren, wurde vor der Jugendkammer des Potsdamer Landgerichts verhandelt. (dpa)

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