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■ Berliner TelegrammMilde Strafe für Mißhandlung eines Säuglings

Wegen Mißhandlung des sechs Monate alten Säuglings seiner 20jährigen Lebensgefährtin ist ein 23jähriger Angehöriger der Freiwilligen Polizei-Reserve (FPR) gestern zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten hieß es, die verhandelten Vorwürfe der Anklage bildeten nur die Spitze des Eisbergs. Der Angeklagte hatte den Säugling in der Wohnung der Mutter in Neukölln von Mitte Oktober bis Anfang November 1995 mehrfach mit der flachen Hand gegen den Hinterkopf geschlagen. Das schreiende Kind wurde so geschüttelt, daß es lebensgefährlich verletzt in ein Krankenhaus gebracht werden mußte. Die 20jährige Mutter wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung einem Bewährungshelfer unterstellt und muß sich einer Therapie unterziehen. Beide Angeklagte wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. ADN

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