: Mikrozensusgesetz wird verlängert
Bonn (dpa) - Das Bundeskabinett hat das Gesetz über jährliche Bevölkerungsbefragungen - das Mikrozensusgesetz am Donnerstag für fünf Jahre verlängert. Gleichzeitig wurde beschlossen, bei dieser Stichprobenbefragung auf Auskünfte über Urlaubs- und Erholungsreisen sowie über die Wohnsituation zu verzichten. In die seit 1957 übliche Stichprobenbefragung werden jeweils 0,1 bis ein Prozent der Bevölkerung - also zur Zeit bis zu 580.000 Personen einbezogen. Nach dem sogenannten Volkszählungsurteil, in dem das Bundesverfassungsgericht das Recht des Einzelnen über seine Daten festschrieb, wurde der Fragenkatalog jetzt entsprechend geändert. So ist die Beantwortung einiger Fragen wie etwa zur Schul- und Berufsausbildung künftig freiwillig.
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